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![]() Kaum eine bauliche Nutzung wirft aktuell derart viele Fragestellungen und Probleme auf, wie die Zulassung von Windkraftanlagen. Dabei spielen derartige Anlagen innerhalb geschlossener, unbeplanter Siedlungsbereiche praktisch keine Rolle, da sie sich regelmäßig von der Art und dem Maß der Nutzung bei ....(25.10.04) [ mehr >>> ] |
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![]() ![]() Der Lebensraum für verschiedenste Vogelarten auf der Hilgerter Höhe ist gefährdet, Günter Winkler der seit 28 Jahren in Hilgert aktiv im Natur- und Vogelschutz tätig ist, beschreibet den vielfältigen Bestand, auf der Hilgerter Höhe nun in extremster Weise gefährdet ist. (01.11.04) [ mehr >>> ] |
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![]() ![]() In diesem Zusammenhang ist von großer Bedeutung das Windrad auf der Höhenlinie "380 ". Die rote Schnittlinie von West nach Ost ist die Basis für das Höhenprofil (ganz oben), dass auf ca.300 mtr. Höhe in Hilgert beginnt und in dem ca. 50 Meter höher gelegen Baumbach endet. ... (23.8.04) [ mehr >>> ] |
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![]() ![]() Um sich die Größe einer solchen Windenergieanlage zu vergegenwärtigen, die mit 180 m Flügelscheitelhöhe monumentale Dimensionen erreicht, sollen erst einmal die Maße, Gewichte, den Transport und die Bedingungen, die an die Baustelle gestellt werden, kurz aufzeigt werden. Die im folgenden Text verwendete Daten sind ungefähre Angaben, die in einzelne ... (09.11.04) [ mehr >>> ] |
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Zwei Verbandsgemeinden und eine Ortsgemeinde wollen "mit allem
Nachdruck gegen angehen" Die Höhe dieser beiden Windenergieanlagen (WEA´n), den vielleicht höchsten Bauwerken im Westerwald, werden die "Montabaurer Höhe" wahrscheinlich noch um einige Meter überragen. Etwa 500 Meter von zwei Ortschaften entfernt, würden die beiden Windräder zu einer weithin sichtbaren Landmarke ersten Ranges werden. Hilgert, das ruhige und beschauliche Westerwalddorf, mit seiner begehrten Südhangwohnlage, wird mit diesem Slogan keine Werbung für sich mehr machen können, schon durch Bewegung der Rotoren (ohne auf die akustischen Werte einzugehen) wird ein großes Stück Himmel in Bewegung gebracht, so dass von „landschaftlichem Reiz“, von „Ruhe und Besinnlichkeit“ und die damit verbundene Wohnqualität, nicht mehr gesprochen werden kann - dasselbe gilt auch für den Ortsteil Baumbach. "Bürgermeister Jürgen Johannsen als auch beide Vertreter der Ortsgemeinde Hilgert sehen solche Anlagen auf den geplanten Standorten als brutalen und rücksichtlosen Eingriff in unsere Landschaft und in das Leben unserer Bürger." ( KLK 20.8.04 ) Der Verbandsbürgermeister von Ransbach- Baumbach, Gottfried Dahm: "Wir sehen unsere Interessen beeinträchtigt und werden mit allem Nachdruck dagegen angehen" (WWZ 7/8. 04 ). Zu bedenken ist, dass nach dem geltenden Immissionsschutzrecht für die beiden geplanten Anlagen ( je 104 db ) k e i n e Genehmigungspflicht nach dem geltenden Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich ist. Der nach dem "Windenergieerlass" geregelte Mindestabstand von 500 mtr. [ s. Karte > ] wird zu geplanten Wohngebieten nach der derzeitigen Standortplanung, vermutlich nicht eingehalten werden können. Jedoch, weil ein "ministerieller Erlass der gemeindlichen Bauleitplanung keine Pflichten vorzugeben vermag", gibt es hier offensichtlich auch keine gesetzlich eindeutige Regelung. Sind also die Bürger hilflos? ...siehe dazu [ http://www.swr.de/ratgeber-recht (externer Link) ] (10.8.04) |
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Letzte Bearbeitung: 25.10.2005 |