Presse: "Kannenbäckerlandkurier"

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22.1.2012 - Kannenbäckerland -Kurier
SPD Ortsverein Hilgert/Kammerforst

Von „Grünzügen“, der „Hilgerter Höhe“ und Windenergieanlagen (WEA)

Wer von den Bürgerinnen und Bürgern in Hilgert erinnert sich nicht an den „Aktionskreises Windenergie Hilgert“, dessen Aktivitäten im Wesentlichen zu verdanken ist, dass das Vorhaben, auf der „Hilgerter Höhe“ mindestens eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten, letztlich im Jahr 2004 bereits im Ansatz verhindert werden konnte.
Seither laboriert des Bauamt der Verbandsgemeinde (VG) an einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans, ohne dass es bisher zu einer verbindlichen Festlegung z. B. von Ausschluss- oder Vorrangflächen für WEA gekommen wäre.
Die Planungsgemeinschaft „Mittelrhein/Westerwald“ in Koblenz, deren Planungsvorgaben den Flächennutzungsplan einer VG überlagert, hat dagegen im Jahr 2006 rechts-verbindlich festgelegt, dass auch die Gemarkungen in unserer VG, vor allem wegen ihrer großflächigen und zusammenhängenden Bewaldung, innerhalb eines „Grünzuges“ liegen. In einem solchen „Grünzug“ ist, so die Vorgabe in den Festsetzungen des Raumordnungsplanes, der Bau von WEA nicht zulässig.
Damit ist die „Hilgerter Höhe“ insoweit zunächst geschützt, möglicherweise aber nicht auf Dauer. Denn es sind auf der politischen Ebene Bestrebungen erkennbar, diese Festlegung im Zusammengang mit der Überarbeitung des aktuellen Raumordnungsplanes aufzuweichen, wobei derzeit nicht konkret erkennbar ist, ob ein Ersatz z. B. durch rechtsverbindliche Abstandsregelungen zur Bebauung erwartet werden kann.
Von daher wird die SPD Hilgert/Kammerforst alles daran setzen, dass auch weiterhin keine Regelung festgeschrieben wird, die einen Grundstückseigentümer dazu animieren könnte, den Bau einer WEA im „Hilgerter Wald“ ins Auge zu fassen.
 

16.7.2004 - Kannenbäckerland -Kurier
Gemeinsame Veröffentlichung der Ortsvereine von SPD, CDU und FWG, Hilgert

Windkraftanlagen in der Gemarkung Hilgert?  


In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 06.07.2004 hatte die SPD-Fraktion die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, ob ihr bekannt sei, dass in der Gemarkung Hilgert die Errichtung von Windkraftanlagen beabsichtigt werde.
In ihrer Antwort auf diese Anfrage, bestätigte die Verbandsgemeindeverwaltung die Vermutung der SPD-Fraktion. Von dritter Seite besteht danach die Absicht, zwei Windkraftanlagen im Waldgebiet östlich der Wohnbebauung -also in Richtung der Gemarkungsgrenzen Baumbach- aufzustellen. Die Bauhöhe der beiden Anlagen soll jeweils 136 Meter betragen.
Die Ortsvereine von SPD, CDU und FWG in Hilgert legen großen Wert darauf, dass die von einem derartigen Bauvorhaben in der Qualität ihre Wohnumfeldes betroffene Bevölkerung, bereits im Vorfeld der Planungen in die Meinungsbildung miteinbezogen wird.
Vor diesem Hintergrund ist auch diese Veröffentlichung zu sehen. Die drei Ortsvereine und die Frakionen von SPD, CDU und FWG im Gemeinderat Hilgert werden gemeinsam, spätestens nach den Sommerferien, die Bürgerinnen und Bürger von Hilgert zu Informationsveranstaltungen einladen. 

23.7.2004 -  Kannenbäckerland -Kurier
Gemeinsame Veröffentlichung der Ortsvereine von SPD, CDU und FWG, Hilgert
Die Fotomontage zeigt die Ansicht eines Teils der Ortslage Hilgert vom "Köpfchen" aus, wie sie sich nach einem Bau der zwei geplanten Windkraftanlagen darstellen könnte.
Nach Auswertung der derzeit leider nur sehr spärlichen Informationen sollen ab ca. 500 Meter Entfernung von der Wohnbebauung "Gittermasten" von etwa 85 Metern Höhe entstehen, die jeweils einen der im Bild erkennbaren schlanken Masten mit einer Länge von ca. 50 Metern tragen werden, an dessen oberem Ende, mit einer Nabenhöhe von 130 Metern über Grund, der "Dynamo" angebracht wird. Die Länge der an der Nabe befestigten Rotorblätter könnte bei etwa 45 Metern liegen, so dass eine Gesamthöhe von 175 Metern, zuzüglich des halben Durchmessers der Nabe, anzusetzen sein dürfte. (Der Kölner Dom z.B. ist 157 Meter hoch). Sollten die Rotorblätter länger sein als angenommen, verändert sich selbstverständlich auch die Gesamthöhe der Anlagen. Dem Vernehmen nach gehören die in der Gemarkung Hilgert geplanten zwei Anlagen mit einer Leistung von 2,4 Megawatt (MW) zu den größten ihrer Art überhaupt. An den vorgesehenen Standorten sind zur Zeit noch hohe Bäume vorhanden, die einen Teil der Gitterkonstruktion verdecken können. Aus Gründen der Vereinfachung wurde auf eine Darstellung dieser Gitterkonstruktionen, soweit sie den Hochwald überragen würden, verzichtet.

Kannenbäckerland-Kurier Nr.34, 20.8.2004
Windkraftanlagen im Wald zwischen Hilgert und Ransbach-Baumbach? - Derzeitige Situation -
In der 1. Augustwoche haben ein Vertreter des Fürsten zu Wied und der Firmenvertreter eines Westerwälder Unternehmens Verbandsbürgermeister Jürgen Johannsen, Ortsbürgermeister Günter Schwaderlapp und den künftigen Ortsbürgermeister Wolfgang Gelhard erstmals näher über ihr Vorhaben informiert, zwei Windkraftanlagen im Privatwald des Fürsten zu Wied in der Gemarkung Hilgert aufzustellen. 
Die beiden Anlagen sollen in dem bis jetzt geschlossenen Waldstück zwischen Hilgert, Ransbach-Baumbach und Hundsdorf installiert werden. Sowohl Verbandsbürgermeister Johannsen als auch beide Vertreter der Ortsgemeinde Hilgert sehen solche Anlagen auf den geplanten Standorten als brutalen und rücksichtlosen Eingriff in unsere Landschaft und in das Leben unserer Bürger und haben dies gegenüber den Gesprächspartnern zum Ausdruck gebracht. Mit Nachdruck wurde darauf hingewiesen, dass aus der Bürgerschaft mit größtem Widerstand gegen diese Anlagen auf diesen Standorten gerechnet werden muss. Sowohl Verbandsbürgermeister Johannsen wie auch Ortsbürgermeister Schwaderlapp und künftiger Ortsbürgermeister Gelhard sind sich darüber einig, dass solche Darlegungen und Hinweise allein nicht ausreichen werden, um die geplanten Anlagen auf den festgelegten Standorten zu verhindern, zumal diese Standorte aufgrund eines externen, und nicht bekannten Gutachtens fixiert sein sollen.
Hier müssen stichhaltige Argumente und Grundlagen gesucht und gefunden werden (ggf. auch durch ein zu beauftragendes, von Fachleuten zu erstellendes Gutachten). Deshalb ist es notwendig, zunächst den neuen Ortsgemeinderat Hilgert zu unterrichten und die weitere Vorgehensweise festzulegen. 
Ungeachtet dessen prüft die Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen die rechtlichen Möglichkeiten einer Ablehnung oder zumindest der einjährigen Zurückstellung eines Bauantrages, wenn dieser dann entgegen der Aussagen des Firmenvertreters, in den nächsten Monaten gestellt werden sollte. 

Allgemein ist festzustellen: dass der Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald - Teil Windenergie - vom 09.12.2003 in der Gemarkung Hilgert wie auch im übrigen Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen keine Vorranggebiete und keine Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen ausweist. Auch aus der vorläufigen Endkarte des Teilplans „Windenergienutzung" vom 22.06.2004 ist nichts anderes zu erkennen, dass die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald für den Teilplan „Windenergienutzung" die Festlegung eines einheitlichen Regel-Mindestabstandes von 1000 m zu Siedlungsflächen und 500 m zu Einzelbauten [ Anm.: Dies nur eine Empfehlung und gilt nur für für Windparks, also mehr als 2 Anlagen siehe hier > ] im Außenbereich beschlossen hat, dass das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24.06.2004 auch neue Regelungen für Windkraftanlagen enthält, dass der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen hinsichtlich „Windenergieanlagen" neuen Gesetzen und Verordnungen angepasst werden muss. 

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Sie mögen aus den vorstehenden Ausführungen erkennen, dass bei solchen - die Bürger belastenden Anlagen - gemeinsam auch mit der Stadt und der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach eine grundsätzliche Aufarbeitung erfolgen muss, die nötigenfalls auch in einem Rechtsstreit Bestand hat. Hysterie, wie vereinzelt zu erkennen, ist zwar verständlich, hilft aber derzeit nicht weiter. 
In diesem Zusammenhang darf ich in Erinnerung rufen, dass es vor etwa 3 Jahren - von vielen Bürgern unbemerkt - durch solides Arbeiten und geschicktes Verhandeln gelang, mehrere geplante Mobilfunkmasten auf fürstlich- wiedischen Grundstücken in der Gemarkung Hilgert zu verhindern. 
Möge dies auch für die jetzt geplanten Anlagen gelingen. Ortsgemeinde Hilgert, 16.08.2004 Günter Schwaderlapp

Kannenbäckerland-Kurier Nr.34, 20.8.2004

Windkraftanlagen im Wald zwischen Hilgert und Ransbach-Baumbach?

1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung?

Von Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Hilgert wird immer wieder argumentiert, dass die beiden im "Hilgerter Wald" geplanten Windkraftanlagen allein schon deshalb nicht gebaut werden könnten, weil zwischen den geplanten Anlagen und den Wohngebäuden in der Ortslage ein Abstand von 1000 Metern nicht eingehalten werden kann.

Diese These, veröffentlicht in einem Artikel im Kannenbäckerland Kurier am 20. August 2004, trifft auf die beiden hier vorgesehenen Anlagen derzeit leider nicht zu.
Richtig ist, dass ein "Regelabstand" von 1000 Metern zwischen einem "Windpark" und der Wohnbebauung einzuhalten ist. Als "Windpark" hat insbesondere die Rechtsprechung einen räumlichen Zusammenhang von mehr als zwei Windkraftanlagen definiert. 
In Hilgert sind "nur" zwei Anlagen vorgesehen, die somit nicht als "Windpark", sondern als Einzelanlagen zu bewerten sind.

Für diese Einzelanlagen gilt -z. Zt. völlig unabhängig von deren jeweiliger Gesamthöhe- als eher unverbindliche Empfehlung eine Abstandsregelung von lediglich 500 Meter zur Wohnbebauung; dieser Abstand kann sowohl unter- als auch überschritten werden.*
Der tatsächlich einzuhaltende Abstand ergibt sich aus einer "Einzelfallprüfung"; wesentliche Kriterien sind hier unter anderem die möglichen Lärmeinwirkungen auf die Wohnbebauung (insbesondere nachts) und die Dauer des "Schlagschattens" der Rotorflügel, der sich vor allem bei Sonnenschein bemerkbar macht.
SPD-Ortsverein Hilgert- Kammerforst
CDU-Ortsverein Hilgert
FWG Kannenbäckerland e.V., Ortsverein Hilgert
SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion Höhr-Grenzhausen
CDU-Gemeindeverband, Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
FWG Kannenbäckerland e.V., Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
FDP-Verbandsgemeindeverband Höhr-Grenzhausen

*Anmerkung: Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juni 2005 (BGBl. I, Nr. 35 vom 24. Juni 2005, S. 1687) hat die Bundesregierung Nummer 1.6 des Anhangs der 4. BImschV so gefasst, dass nicht mehr -wie bislang - Windfarmen, sondern einzelne Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind. Die Verordnung trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Näherer Informationen unter www.bundesrat.de, die Drucksache 389/05


Kannenbäckerland-Kurier Nr.41, 08.10.2004
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen 
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausweisung Naherholungsflächen

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 21.09.2004 unter Tagesordnungspunkt 3 folgenden Beschluss gefasst: Der Verbandsgemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Im Rahmen dieser Änderung sind Untersuchungen zur Ausweisung von möglichen Naherholungsgebieten in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen in Auftrag zu geben. Im beigefügten Lageplan sind die zu untersuchenden Gebiete in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ausgewiesen.  
Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren ist einzuleiten.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141) zuletzt geändert durch Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau ­ EAG Bau). Höhr-Grenzhausen, 04. Oktober 2004; Jürgen Johannsen; VerbandsgemeindeBürgermeister

Kannenbäckerland-Kurier Nr.41, 08.10.2004
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Standorte für Windenergieanlagen

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 21.09.2004 unter Tagesordnungspunkt 2 folgenden Beschluss gefasst: Der Verbandsgemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Im Rahmen dieser Änderung sollen eingehende Untersuchungen zu möglichen Windenergiestandorten im Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen in Auftrag gegeben werden. Die zu untersuchenden Teilgebiete in unserer Verbandsgemeinde sind im abgedruckten Lageplan dargestellt. Darüber hinaus sind keine Flächen in der Verbandsgemeinde für Windenergieanlagen vorzusehen. Das gesetzlich vorgeschriebene Änderungsverfahren ist einzuleiten. 

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBI. l S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau). Höhr-Grenzhausen, 04.10.2004, Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, Jürgen Johannsen Bürgermeister

Externe Links:  [ Kannenbäckerland-Kurier -Verb.-Gem- Höhr-Grenzhsn. ]   [  Kannenbäckerbote - Verb.-Gem.Ra-Baumbach
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