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![]() In diesem Zusammenhang ist von großer Bedeutung das Windrad auf der Höhenlinie "380 ". (Karte größer ca. 95 kb >>) Die rote Schnittlinie von West nach Ost ist die Basis für das Höhenprofil (ganz oben), dass auf ca.300 mtr. Höhe in Hilgert beginnt und in dem ca. 50 Meter höher gelegen Baumbach endet. Alles Dargestellte fußt auf Erfahrungswerten, ist also nicht tiefgehender recherchiert und kann fehlerhaft sein, dient also nur als Diskussionsbeitrag. Es wäre deshalb z.B. genauer zu prüfen ob eine optische Wirkung durch den Schatten, der durch die sich drehenden Rotorplätter entstehen könnte, in Entfernungen von 1000- 2000 mtr. für Ransbach-Baumbach von Bedeutung ist. Unklar ist auch, ob durch eine Rotation in der untergehenden Sonne in den entfernteren Bereichen ein "Schattenspiel" entstehen kann. Dieser "periodische Schattenwurf" wäre dann möglicherweise in den Spätnachmittagstunden bzw. Abendstunden von August bis März in Ransbach- Baumbach zu beobachten. (gelber Kegel über Hilgert = Sonnenstand, grauer Kegel über Ransbach- Baumbach = Schattenwurf). Es scheint mir aber eher selten, dass bei diesem Einfallswinkel solch eine Sonnenintensität erreicht wird, um bei Entfernungen von mehr als 2000 mtr. eine solchen Effekt zu verursachen. Bei 1000 Meter mag dies noch möglich sein. Die Lage der Windkraftanlagen auf der Hilgerter Höhe ist technisch gesehen sicher günstig, "Raasber Wind" ist eine alte Redewendung, die in ihrer Doppeldeutigkeit sicher auch mit dem "echten" Wind zu tun hat, denn in Ransbach-Baumbach ist es es tatsächlich oft windiger als in Hilgert. Ob jedoch auf der Hilgerter "Höhe" der Wert von 5,5 m/sek erreicht wird, sei erst einmal dahingestellt, den erst ab diesem "Windhöffigkeits-Wert" ist mit einer effizienten Stromerzeugung zu rechnen. Durch die Hauptwindrichtung von Süd,- Südwest (hellblaues Feld links unten) ,also von Höhr, Grenzhausen und Grenzau aus Richtung Ransbach- Baumbach, ( hellblaues Feld rechts oben) wäre noch die Geräuschentwicklung durch die Rotorblätter zu prüfen. Sind diese ab 1500 mtr. in Windrichtung noch wahrnehmbar ? Wenn dies jedoch der Fall wäre, dann sind bei westlicher Windrichtung große Teile von Baumbach betroffen, d.h. dass in den Nachtzeiten bei gleichmäßiger Windströmung und sonstiger relativer Ruhe die schnarrenden Rotorblätter zu hören wären. Sollten die Geräusche der Rotoren noch in 2-3 km hörbar sein, so ist dann bei südwestlicher Windrichtung der Ortsteil Ransbach davon betroffen. [s. Nachtrag unten] |
![]() Ein Höhenprofil, der rote horizontale Streifen, entspricht auch in der Höhe, der jeweiligen Ortsbebauung. |
Wie weit g e g e n eine Windrichtung die Rotorblätter zu hören sind ist mir
unklar, es dürften nicht mehr als 400 mtr. sein, sonst wäre in der
gesamten Hilgerter Waldstraße jedem säuselnden Windstoß ein leises .... wusch
...wusch .... wusch, beigemischt. Quellen: Westerwälder Zeitung von 7/8 August
2004; |
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![]() [ Externer Link http://www.hamburger-bildungsserver.de/welcome.phtml?unten=/klima/energie/erw-22.html ] (in runder Klammer die Werte der geplanten Hilgert Anlagen ) 19.10.04 |
"Lärm" wird vom Bundesimmissionsschutzgesetz
(BimschG)
bzw. in der zur Auslegung dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschrift "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm),
folgendermaßen definiert: "Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde."
Quelle und weiteres s. hier: [ externer Links: www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_1/TALaerm.] ( dort auch Richtwerte für Gewerbelärm, für kurzfristige Geräusche und Alltagsgeräusche ) und auch auf wikipedia.orga ] |
... jedoch auf den oben genannten Seiten verschieden Umschreibungen ! | |
Blätterrauschen, Flüstern: 30-40 dB (A) Unterhaltungssprache, Bürogeräusche: 50-60 dB (A) Meeresbrandung, Wasserfall: 60-70 dB (A) Lautes Rufen: 65-75 dB (A) Arbeitslärm in der Fabrikhalle: 80-90 dB (A) |
Gehen auf einem weichen Teppich 15-20 dB Leises Blätterrauschen 25 dB Flüstern 30 dB Üblicher Hintergrundschall im Haus 30 - 40 dB Ventilatoren von Kopierern und Computern 40 - 50dB Normale Sprachlautstärke 60 dB Vorbeifahrender PKW 70 dB Rasenmäher 80 dB Mittlerer Straßenverkehr 85 dB Schwerlastverkehr 95 dB Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge Rock-/Popkonzert 110-115 dB Startender Düsenjet 125 dB Schmerzgrenze - Gehörschädigung auch bei kurzzeitiger Einwirkung möglich über 130 dB |
www.hamburger-bildungsserver.de/ | http://www.ratgeber-recht24.de/ |
Nach Herstellerangaben wird für jede der beiden geplanten
Windenergieanlagen zwischen Hilgert und Baumbach eine Geräuschemission
von 104 dB ausgehen. Die Anlagen sind ca. 500 m. von der Wohnbebauung
entfernt. Nachts, von 22.00 Uhr
bis 6.00 Uhr sind in Wohngebieten die Immissions- Grenzwerte für
Gewerbelärm von 40-45 dB (A) zulässig. D.h. in Baumbach, 620 m. vom Standort
( vergl. Abb. oben und Karte), werden bei Westwindlage und bei geöffneten
Fenstern die beiden Maschinen mit mind. 35 dB zu hören sein. Andererseits muss es aber so laut sein, dass
die beiden WEA noch nach 2000 m (s. oben), also im Ortsteil
Ransbach zu hören sind. Hier stellt sich nun die Frage ob neben den
Windgeräuschen der zulässige Spitzenwert von 45 dB im Ortsteil Baumbach
dann nicht doch überschritten wird. (19.10.04)
[ externer Link:
huegelland.tripod.com/laerm.htm
] "Gemäß Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 1998 mußten in Langerwehe, Kreis Düren, zwei von neun Windkraftanlagen auf der Halde Nierchen (Nordex N 54, 1 Megawatt Nennleistung) im Abstand von 565 m bzw. 750 m von einem reinen Wohngebiet abgeschaltet werden, weil der Lärmschutz zur Nachtzeit nicht sichergestellt ist...."Quelle: ( Externer Link: http://mitglied.lycos.de/wilfriedheck/gericht1.htm ) "...Bereits leicht hügeliges Gelände ...scheint... die Schallausbreitung und vor allem die Pegelabahme relativ stark zu beeinflussen ...Die Ausbreitungsvorgänge konnten besonders gut beobachtet werden, da das Anlagengeräusch durch eine starke tonale Komponente bei 315 Hz gekennzeichnet war, welche auch in größeren Entfernungen noch deutlich hörbar aus dem Hintergrundgeräusch hervortrat... Das Gehör reagiert sehr sensibel. Während das Meßgerät über ein bestimmtes Zeitintervall mittelt.. .Durch die Messergebnisse wurde bestätigt, daß die Schallausbreitung in Gebirgslagen nicht nur durch meteorologische Faktoren, sondern signifikant auch durch die orographische Situation beeinflußt wird... Tonale Komponenten im Geräuschspektrum der Anlagen werden besonders nachts noch in Entfernungen von über 600 m mit großer Deutlichkeit gehört..." Auszug aus: Untersuchungen zur Schallimmission durch Windenergieanlagen im Erzgebirgsvorland (Quelle dito) (21.10.04) |
- Nötig wie ein Kropf ist ein "Windenergieerlass" weil ein
ministerieller Erlass der gemeindlichen Bauleitplanung keine Pflichten
vorzugeben vermag. Dazu stellt das OVG NRW (7A4857/00 vom 30.11.2001,
S.28) fest: »Aus den landesplanerischen Zielsetzungen zur Begünstigung der Nutzung erneuerbarer und unerschöpflicher Energien, die in den Grundsätzen für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ihren Niederschlag gefunden haben, können schon deshalb keine Bindungen der Gemeinden hergeleitet werden, weil ein ministerieller Erlass der gemeindlichen Bauleitplanung keine Pflichten vorzugeben vermag, die über die sonst bestehenden rechtlichen Bindungen des BauGB und anderer Rechtsnormen hinausgehen.«
[ Quelle: http://huegelland.tripod.com/aktuell34.htm
(externer Link) ]
D. h. alle Abstandsregelungen sind letztlich Empfehlungen und keine gesetzlichen Vorgaben. --- Immissionsschutzrecht - Merkmale einer Windfarm Definition des Begriffes "Windfarm" nach Bundesverwaltungsgericht - 1. Eine „Windfarm" i. S. der Nr.1.6 der Anlage 1 "zum UVPG und der Nr.1.6 des Anhangs zur 4. BlmSchV ist dadurch gekennzeichnet, daß sie aus mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich so zugeordnet sind, daß sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren. 2. Sobald die für eine „Windfarm" maßgebliche Zahl von drei Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird, ist unabhängig von der Zahl der Betreiber ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. BlmSchG §4 Abs.1 Satzl und 3, §6 Abs.1, §9 Abs.1 und 3, §§10, 13, 19, 67 Abs. 4; 4. BlmSchV §1 Abs.1 Satzl, Abs.3 und 5, §2 Abs.1 Satzl Nr.1 Buchst. c, Nr.1.6 des Anhangs; BauGB §35 Abs.1 Nr. 6; UVPG §2 Abs. 1 Satz 1, Nr.1.6 der Anlage 1. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03-. (OVG Rheinland-Ralz) ( Anm.: suche auch unter Google mit "4 C 9.03" (mit " " ) Nach dem Immissionsschutzrecht fallen also die beiden geplanten Anlagen in Hilgert (je 104 db ) n i c h t unter eine Genehmigungspflicht, wie sie bei sog. "Windfarmen" erforderlich sind. Änderung der Verordnung: Ab 1. Juli 2005: Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juni 2005 (BGBl. I, Nr. 35 vom 24. Juni 2005, S. 1687) hat die Bundesregierung Nummer 1.6 des Anhangs der 4. BImschV so gefasst, dass nicht mehr -wie bislang - Windfarmen, sondern einzelne Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind. Die Verordnung trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Näherer Information unter www.bundesrat.de , Drucksache ![]() |
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Letzte Bearbeitung: 22.07.2005 |