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Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Ortsverein Hilgert - Kammerforst |
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Vorsitzender: Friedhelm Lindner |
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Harald Schweizer 56422 Wirges Lieber Harald, |
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... die Antwort: | |||
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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ Abgeordneter Vorsitzender des Innenausschusses Harald Schweizer |
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13. Sept. 2004
Friedhelm Lindner
Anlage |
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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ Abgeordneter Vorsitzender des Innenausschusses Harald Schweizer |
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13. Sept. 2004 [Namen der Mitglieder im Planungsausschuss*] Liebe Genossen, |
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RHEINLAND-PFALZ Ministerium des Innern und für Sport - Postfach 3280 - 55022 Mainz Der Staatssekretär |
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Herrn Landtagsabgeordneten Harald Schweitzer, MdL 56422 Wirges Datum 11. Oktober 2004 Stellungnahme des Vorstandes des Ortsvereins der SPD in Hilgert- Kammerforst zu der Entschließung zu den Planvorstellungen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer, ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 22, September 2004, in dem Sie um eine Stellungnahme zu der Entschließung des Ortsvereins der SPD in Hilgert- Kammerforst bitten. Gerne komme ich Ihrem Wunsch nach und erläutere Ihnen die planungsrechtliche Situation. Im Zuge der Erarbeitung des Teilplans Windenergienutzung hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft in ihrer Sitzung am 22. Juni 2004 eine grundlegende Änderung der Planungskonzeption, beschlossen. Entgegen der ursprünglich verfolgten Absicht soll es im Plangebiet zukünftig keinen flächendeckenden Ausschluss von Windenergieanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete geben. Für diejenigen Gebiete, die aus sachlichen Gründen von der Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen frei gehalten werden sollen, ist die Festsetzung von so genannten Ausschlussgebieten vorgesehen. Bezüglich des verbleibenden Restbereichs ("Potenzialraum") unterbleibt zukünftig eine Steuerung auf regionalplanerischer Ebene. Dort obliegt es den Gemeinden über die Flächennutzungsplanung eine Steuerung vorzunehmen. Am 22. September 2004 hat die Regionalvertretung den auf der Grundlage der geänderten Konzeption überarbeiteten Planentwurf für die erneute Anhörung und öffentliche Auslegung freigegeben. Nach diesem Planentwurf entfällt das bisher vorgesehene Vorranggebiet für die Windenergienutzung bei Hilgert- Kammerforst. Eine weitere Folge ist, dass die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zukünftig in dem so genannten "Potenzialraum" liegt. Das bedeutet, dass die Verbandsgemeinde eine entsprechende Flächennutzungsplanung betreiben muss, wenn sie verhindern will, dass die Privilegierung der Windenergieanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) greift. Nach Auskunft der Geschäftsstelle der regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald ist die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen derzeit bereits damit befasst, auf ihrer Ebene die planerische Steuerung der Windenergieanlagen in die Wege zu leiten. Bezüglich der in der Entschließung vorgetragenen Bitte, dass die Landesplanungsbehörde ihren "Widerstand" gegen die Absicht der regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, regionale, Grünzüge als generelles Ausschlusskriterium für die Nutzung der Windenergie vorzusehen, aufgeben solle, darf ich auf folgendes hinweisen: Die aktuelle Rechtsprechung hat eindeutige Kriterien festgelegt, die für die Wirksamkeit eines Regionalplans zu erfüllen sind. Neben dem einheitlichen und sachgerechten Planungskonzept und einer nachvollziehbaren Abwägung ist nicht zuletzt die substanzielle Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zugunsten der Windenergie entscheidend. Mit dem Rundschreiben "Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen" vom 18. Februar 1999 des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten hat die Landesregierung Hinweise und planerische Empfehlungen auch für die Behandlung von regionalen Grünzügen in der Regional- und Bauleitplanung gegeben. Regionale Grünzüge zählen demnach zu den Gebieten, die eingeschränkt für die Nutzung der Windenergie in Betracht kommen, also nicht zu solchen, in denen eine Windenergienutzung generell ausgeschlossen werden kann. An dieser Regelung wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand auch im Zuge der Neufassung dieses Rundschreibens nichts ändern. Aufgabe der obersten Landesplanungsbehörde ist es auch, die regionalen Planungsgemeinschaften im Vorfeld des späteren Genehmigungsverfahrens für den Regionalplan möglichst frühzeitig auf eventuelle Probleme hinzuweisen. Ein Planentwurf, der regionale Grünzüge generell für die Nutzung der Windenergie ausschließt, wäre nicht genehmigungsfähig, da er einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung insoweit nicht standhalten würde. In einem Gespräch zwischen Vertretern der regionalen Planungsgemeinschaft und der obersten Landesplanungsbehörde am 2. September 2004 ist diese Thematik eingehend erörtert worden. Dabei wurde klargestellt, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, einzelne Gebiete, die in regionalen Grünzügen liegen, von der Nutzung durch die Windenergie auszunehmen; Voraussetzung ist jedoch eine hinreichende fachliche Begründung. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass ich die beiden in der Entschließung des Ortsvereins angeregten Alternativvorschläge auf der Ebene der Regionalplanung für nicht für praktikabel halte. Ein 1.000-m-Mihdestabstand auch von einzelnen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung ist in dieser Pauschalität nicht auf der überörtlichen Ebene der Regionalplanung festzulegen. Sofern dies aufgrund der Örtlichkeit gerechtfertigt erscheint, ist dies bereits derzeit und auch zukünftig auf der Ebene der Bauleitplanung möglich. Im übrigen wird auch im Entwurf des Regionalplans in den meisten Fällen ein entsprechender Abstand eingehalten. Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat in ihrer Sitzung am 22. September 2004 eine Änderung der Konzeption für die Erarbeitung des Teilplans Windenergienutzung beschlossen und den empfohlenen Mindestabstand zur Wohnbebauung auf 1.000 m erhöht, sofern dadurch die Planungsspielräume nicht in unvertretbarem Maße eingeschränkt werden. Sie hat sich damit den bereits auf der politischen Ebene abgestimmten Empfehlungen des zukünftigen Rundschreibens angeschlossen. Die angeregte höhendynamische Abstandsregelung ist für die Ebene der Regionalplanung nicht umsetzbar, da die Regionalplanung Standort- und nicht anlagenbezogen vorgeht. Festsetzungen über die Höhe zukünftiger Anlagen und daraus gegebenenfalls abzuleitende Konsequenzen entziehen sich daher den regionalplanerischen Regelungskompetenzen und müssen insofern im Rahmen der konkretisierenden Bauleitplanung getroffen werden. Vor dem Hintergrund der veränderten planungsrechtlichen Situation vor Ort in der Folge des veränderten Kriterienkatalogs kann daher ein Ausschluss des fraglichen Gebietes in Hilgert nur im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung herbeigeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Karl Peter Bruch |
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![]() SPD-Landtagsfraktion • Postfach 30 06 • 55020 Mainz |
Joachim Mertes, MdL Vorsitzender |
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19.10.2004 | |||
SPD-Ortsverein Hilgert- Kammerforst Herrn Vorsitzenden Friedhelm Lindner 56206 Hilgert |
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Windenergieanlagen in der Gemarkung Hilgert Lieber Genosse Lindner, bezugnehmend auf dein Schreiben vom 9. September 2004 und die telefonische Unterredung mit unserem Referenten Benno Hauck möchte ich dir die grundsätzliche Position meiner Fraktion über den Bau von Windenergieanlagen mitteilen. Die Energieversorgung basiert heute in der Bundesrepublik und auch in Rheinland-Pfalz im Wesentlichen auf dem Einsatz fossiler Brennstoffe. Diese sind jedoch nur begrenzt verfügbar und müssen aus meiner Sicht auch für künftige Generationen gesichert werden. Es ist deshalb zwingend erforderlich, in verstärktem Maße regenerative Energien zu nutzen. Vor allem aber auch aus Klimaschutzgründen ist es notwendig, dass der Co2 Ausstoß, der bei fossilen Brennstoffen sehr hoch ist, reduziert wird. Mit der Unterzeichnung des Kyoto- Abkommens wurden diesbezüglich klare Verpflichtungen zur Immissionsbegrenzung und -Verringerung festgelegt. Die europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbare Energieträger am Gesamtenergieverbrauch Europas bis zum Jahr 2010 von 6 % auf 12 % zu verdoppeln. Der Anteil der aus erneuerbaren Energien gewonnenen Elektrizität soll auf 22 % erhöht werden. In diesem Zusammenhang wird die Nutzung der Windenergie eine tragende Rolle beigemessen. Die Landesregierung strebt an, dass über Windenergieanlagen jährlich 1.500 Megawatt Strom erzeugt werden. Dabei musste sie in den vergangenen Jahren erkennen, dass die Nutzung der Windenergie nicht von der gesamten Bevölkerung des Landes akzeptiert wird. Um einen geordneten Bau von Windenergieanlagen - die als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sind - zu gewährleisten, haben die vier zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz am 18. Februar 1999 in einem gemeinsamen Rundschreiben detaillierte Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen gemacht. Dieses Rundschreiben wird zurzeit fortgeschrieben und dabei insbesondere an die Vorgaben der Rechtsprechung der vergangenen Jahre angepasst. In diesem Zusammenhang spielt der Schutz der Umwelt und auch der Bevölkerung eine maßgebliche Rolle. Als eine besondere Neuerung ist vorgesehen, die Abstandsflächen zu Wohngebieten von bisher 500 Metern auf plus und minus 1.000 Meter zu erhöhen. Entsprechend den Gegebenheiten vor´ Ort muss zweifelsfrei abgeklärt werden, ob ein geringerer oder ein größerer Abstand als 1.000 Meter erforderlich ist. Der Raumplanung wird in Rheinland-Pfalz eine große Bedeutung beigemessen. Die Ausweisung von geeigneten Nutzflächen ist ein wichtiger Schritt zur geordneten Nutzung von Windenergie-Potenzialen. Die Standortplanung spielt dabei eine wichtige Rolle, weil es unbedingt erforderlich ist, die Errichtung von neuen Windenergieanlagen vor allem auch an dem Willen der Bevölkerung zu orientieren. Es bleibt also den Kommunen vorbehalten, eine planerische Steuerung für den Bau von Windenergieanlagen eigenständig zu regeln, mögliche Nutzungskonflikte zu minimieren und einen Interessenausgleich vor Ort zu erreichen. Die überörtliche Planung zur Windenergienutzung obliegt den fünf Planungsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz, die verpflichtet sind, in ihren regionalen Raumordnungsplänen entsprechende Flächen auszuweisen. Für eure Gemeinde ist die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zuständig. In dem mir vorliegenden "Teilplan Windenergienutzung" der Planungsgemeinschaft sind die von dir angesprochenen zwei Windenergieanlagen bei Hilgert nicht enthalten. Somit handelt es sich um zwei Windenergieanlagen außerhalb des Planungskonzeptes. Der Abstand von 500 m entspricht keineswegs unseren Zielvorgaben. Die Gemeinde Hilgert und auch die zuständige Verbandsgemeinde sollten deshalb dieses Projekt ablehnen. Sobald das neue Rundschreiben, in dem auch die Grenzabstände zur Wohnbebauung vorgegeben werden, vorliegt, werde ich es dir übersenden. Für weitere Rücksprachen steht dir unser Referent Benno Hauck gerne zur Verfügung. ![]() Mit freundlichen Grüßen Joachim Mertes, MdL |
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Ortsverein Hilgert - Kammerforst |
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Lieber Harald, zunächst darf ich mich einmal recht herzlich bei dir dafür bedanken, dass du die Entscheidungen der SPD-Fraktion im Gemeinderat Hilgert - wie auch die gleich lautende Entschließung des SPD-OV-Vorstandes Hilgert-Kammerforst - in der Frage des geplanten Standortes für die zwei Windenergieanlagen in unserem Sinne so positiv aufgenommen und auch begleitet hast. Leider waren unsere gemeinsamen Bemühungen bisher wenig erfolgreich: Die Planungsgemeinschaft hat den fraglichen Bereich im Teilplan Windenergienutzung als "Potentialfläche für WEA" (Weißfläche) ausgewiesen. Der "Aktionskreis Windenergie Hilgert (AWH)", dessen bekennendes Mitglied ich bekanntlich bin, hat gegenüber der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zum Teilplan Windenergienutzung eine Stellungnahme abgegeben, in der auch auf das Schreiben des Staatssekretärs im Ministerium des Innern und für Sport, Karl Peter Bruch, vom 11. Oktober 2004, gerichtet an dich in deiner Eigenschaft als Mitglied des Landtags, eingegangen wird. Diese Stellungnahme vom 28. Dezember 2004 ist zu deiner Unterrichtung beigefügt. Die in diesem Schreiben vom 11. Oktober 2004 enthaltenen offensichtlichen Unrichtigkeiten will ich an dieser Stelle weder vertiefend noch abschließend bewerten, komme jedoch zu dem Ergebnis, dass auch Erkenntnisse zum konkreten örtlichen Problem im Ministerium des Innern und für Sport wohl nur unzureichend vorhanden waren und dass das besagte Schreiben in den wesentlichen Passagen von Sachkenntnis nicht gerade getrübt zu sein scheint; es hat insoweit hier einen eher peinlichen Eindruck hinterlassen. Für das neue Jahr wünsche ich dir persönlich alles Gute und viel Erfolg bei politischen Arbeit. Herzlichen Gruß Wolfram |
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WWW.hilgert.info - 12.01.2005 |