Initiative - Aktionskreis Windenergie Hilgert 

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Basisdemokratie statt gesetzlich verordnete Windräder

Firma SIAG berücksichtigt Meinung der Bevölkerung und gibt Planungsvorhaben „Windenergieanlagen Hilgerter Höhe“ vorerst auf. Die Veranstalter des Informations- und Diskussionsabends in Hilgert würdigen die Entscheidung als wegweisend.

Die von den Jungen Liberalen und dem „Aktionskreis Windenergie Hilgert“, mit Unterstützung der örtlichen politischen Gruppierungen, am 9. November 2004 durchgeführte Informationsveranstaltung stieß nicht nur auf eine große Resonanz bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern rund um Hilgert, sondern sorgte auch für Bewegung bei dem potentiellen Betreiber der geplanten Anlagen, der Firma SIAG Planungs- und Projektierungs GmbH aus Dernbach: Einige Stunden vor Beginn des Infoabends in der Pfeifenbäckerhalle teilte ein leitender Mitarbeiter der Firma dem Moderator Thomas Bläsche, Kreisvorsitzender der Jungen Liberalen Westerwald, erstmals mit, dass er aufgrund der mangelnden Bereitschaft zur Windenergienutzung am Standort „Hilgerter Höhe“ derzeit keine Planungsgrundlage mehr sehe. Leider kam die E-Mail-Nachricht zu spät, um die willkommene Neuigkeit bereits am Veranstaltungstag bekannt geben zu können. Der Beifall der Versammlungsteilnehmer wäre der SIAG sicher gewesen. Diese Entscheidung der Firma SIAG kann jedenfalls als ein deutliches Signal für den Beginn eines friedlichen Dialoges verstanden werden.

Ein wesentlicher Grund für die mangelnde Akzeptanz der Windkraft in weiten Teilen der Bevölkerung ist die Methode vieler Firmen, ihre Vorhaben auch gegen den Willen der -in ihrem Wohnumfeld- betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch zu setzen. Die Firma SIAG zeigt mit ihrer Mitteilung, dass es auch anders geht und begründete Proteste offenbar ernst genommen werden, so die einhellige Meinung der Veranstalter.

Das Thema Windkraft hat in unserer Gesellschaft mittlerweile tiefe Gräben gezogen und die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern sind weitgehend verhärtet. Die beste Werbung für die Windkraft ist - nach Ansicht der vor Ort tätigen Bürger und politischen Kräfte- die Meinung der Bevölkerung rechtzeitig zu erfragen und bei Planungen zu berücksichtigen. Es gibt zahlreiche geeignete Standorte außerhalb von dicht besiedelten Gebieten und darüber hinaus genügend Gemeinden, die den Bau von Windenergieanlagen in ihren Gemarkungen ausdrücklich wünschen.
Eine relativ neue Technologie, wie sie die Nutzung der Windkraft zur Gewinnung von Energie darstellt, ist wegen der damit im Einzelfall verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen nicht per Zwangsverordnung „von oben“ durchsetzbar, da das zu „Gegenwind“ führen muss.

Die an sich zu begrüßende Einführung regenativer Energiekonzepte kann bei den Betroffenen nur dann auf Zustimmung stoßen, wenn sie im konkreten Einzelfall vermittelbar ist. Dafür ist es zwingend erforderlich, auf das Meinungsbild vor Ort einzugehen und frühzeitig über Planungsabsichten zu informieren.
Das war in Hilgert der Fall. Der „Aktionskreis Windenergie Hilgert“ und die seine Aktivitäten unterstützenden politischen Gruppierungen sind ein gutes Beispiel dafür, wie in enger Abstimmung, überparteilich konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und den kommunalen Entscheidungsträgern funktionieren kann. So wurden Anregungen aus der Bürgerschaft von der Ortsgemeinde Hilgert, mit ihrem Bürgermeister Wolfgang Gelhard an der Spitze, aufgegriffen, mit eigenen Vorstellungen verbunden und zusammen mit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen bereits zum Teil umgesetzt.

Für eine Entwarnung ist es gegenwärtig aber noch zu früh, weil insbesondere unklar ist, wie sich der private Grundstückseigentümer und wahrscheinliche Betreiber der geplanten Anlagen, Carl Prinz zu Wied, letztlich verhalten wird. Jüngste Äußerungen von seiner Seite, worin von „vermeintlichen“ Beeinträchtigungen und von „Widerstand“ die Rede ist, der sich „im Untergrund“ formiert habe, werden nicht weiter kommentiert. Nun bleibt zu hoffen, dass der Eigentümer der Waldgrundstücke auch zu dem Ergebnis kommt, Windräder in Hilgert würden letztlich nur eine negative Bilanz aufweisen.
Die Jungen Liberalen, der „Aktionskreis Windenergie Hilgert“ und die politischen Gruppierungen vor Ort gehen davon davon, dass nur durch die vom Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossene und zügig begonnene Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach nachhaltig gesichert werden können. - 15.11.04 -

Siehe hierzu auch den Bericht WWZ vom 17.11.04: "Keine Planungsgrundlage mehr" >>> 


Informations- und Diskussionsabend 
am 9.11.04 in der Hilgerter Pfeifenbäckerhalle
.


1 1/2 Stunden informierten  5 Fachreferenten, die ca. 230 Besucher,  über die derzeitige Situation und die Problematik, die mit der Nutzung der Windenergie verbunden ist. Danach wurden von ihnen die Fragen der Zuhörer beantwortet, die zum allergrößten Teil noch bis zum Schluss des Abends um ca. 23 Uhr, trotz Schneechaos, an der zum Teil emotionsgeladenen Diskussion teilnahmen. 
 
gelb = AusschlussgebietFazit:
  Die "Regionale Grünzüge", also darunter insbesondere auch Waldgebiete, die nach dem alten Raumordungsplan (Teilplan Windenergienutzung - Entwurf der Plankarte vom 9.12. 03) als besondere schützenswerte Bereiche eingestuft wurden, werden im neuen, am 2.11.04 veröffentlichten Entwurf, nicht mehr als Ausschlusskriterium für Windenergienutzung berücksichtigt.
 
Weiße Flächen zeigen in diesem neuen Entwurf den sog. „Potenzialraum“ auf, in dem der Bau von Windenergieanlagen (WEA) nicht ohne weiteres zu verhindern möglich ist.
 
  Dieser Potenzialraum unterliegt der Planungshoheit der Kommune, sie muss jedoch eine Planung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung betreiben, um eine einjährige Zurückstellung von eventuellen Baugesuchen zu erreichen.

Jeder, der die Absicht hat, eine Windenergieanlage zu errichten, kommt die Privilegierung nach § 36 BauGB zugute. Jedoch unterliegen Windenergieanlagen, wie jedes andere Bauvorhaben auch, einer Genehmigungspflicht. Baubehördliche Auflagen zur Verhinderung von unzumutbaren Immissionen können durch den Betreiber einer WEA  möglicherweise eingehalten werden. 

  Im Gegensatz zum bereits genehmigten "Teilbereich Windenergie" der Planungsgemeinschaft  für den Bereich Trier, hier wird ein 1000 Abstand zu Gemeinden mit einer besonderen Wohnfunktion als Ausschlußkriterium  herangezogen, ist im  Entwurf des "Teilplan Windenergie" Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald, ein 1000-Meter Abstand kein Ausschlußkriterium, obwohl der hiesige Bereich weit dichter besiedelt ist. Würden hier die Trierer Maßstäbe angelegt, dürften in siedlungsnahen Bereichen ebenfalls von vornherein keine WEA gebaut werden.

  Durch die Privilegierung Windenergieanlagen, ist allen Besuchern an diesem Abend klar geworden, das hier durch den Gesetzgeber eine Konfliktsituation  zwischen privaten und kommunalen Interessen und auch zwischen rechtlichen Vorgaben und politischen Entscheidungen entstanden ist, die nicht nur reichlich  Diskussionsstoff liefert, sondern die betroffenen Bürger erheblich verunsichert und beunruhigt. 

Es bleibt zu hoffen, dass die eingeleiteten Änderungen im Flächenutzungsplan (hier der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen) dem Eigentümer der Waldflächen auf der "Hilgerter Höhe" deutlich machen, dass der geplante Bau der beiden WEA`n von kommunaler Seite als auch in der Bevölkerung auf entschlossenen Widerstand treffen wird. Sie wird sich in Form einer Bürgerinitiative konsequent und in aktiver Weise mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln gegen die Nachteile eines Windkraftstandortes Hilgert zur Wehr zu setzen, wenn ein Bauantrag gestellt werden sollte. 

(10.11.04 sc/sc/kr/ro) 


 s. auch Bericht aus der WWZ vom 11.11.04 -->

Oben :Ausschnitt aus der Plankarte, Veröffentlichter Entwurf vom 2.11.04, Gelb= Ausschlussgebiet.
Die roten Punkte auf dieser Karte sind die nachträglich eingesetzten Standorte der beiden geplanten WEA
Unten: Ankündigung zur Veranstaltung:


siehe auch www.julis-ww.de --->>>

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Letzte Bearbeitung: 22.07.2005