Presse - Allgemein

 [ zurück ]



Westerwälder Zeitung vom 14.12.05

Für Windenergie 1037 Hektar geplant
Planungsgemeinschaft setzt Vorrangflächen fest

RHEINLAND-PFALZ.
Der dritte Entwurf des Teilplanes Windenergienutzung wurde jetzt von der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald verabschiedet. Unter dem Vorsitz von Landrat Albert Berg-Winters (Kreis Mayen- Koblenz) fand der erneut geänderte Teilplan eine erforderliche Mehrheit mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FWG, die SPD enthielt sich. Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Gewerkschaft stimmten in Hilgert (Westerwaldkreis) gegen die Vorlage, die jetzt insgesamt 1037 Hektar als Vorrangfläche für den Bau von Windenergieanlagen ausweist, aber auch die Ausschlussgebiete festlegt.
Auf den Rhein-Hunsrück-Kreis entfallen 39 Prozent der ausgewiesenen Vorrangflächen für die Windenergie, im Westerwald sind es 35 Prozent. Im Kreis Altenkirchen wurden die im Ursprungsentwurf vorgesehenen 397 Hektar auf Null reduziert, im Landkreis Cochem-Zell sind nur noch 146 Hektar (von 210) ausgewiesen. Die weiteren Vorrangflächen nach Landkreisen: Rhein-Hunsrück (404 statt 449 Hektar), Mayen- Koblenz (24/146), Rhein-Lahn (99/227), Westerwaldkreis (364/533). Im Landkreis Neuwied (bisher 85 Hektar) sind - wie im Kreis Altenkirchen und im Kreis Ahrweiler keine Vorrangflächen vorgesehen.
Der Teilplan, der zuletzt noch 2079 Hektar an Vorrangflächen verzeichnete, wird nun der Obersten Landesplanungsbehörde, dem Innenministerium in Mainz, zur Genehmigung vorgelegt. Grundlage dieses öffentlich ausgelegten Entwurfs war die Fassung vom 21. Juli 2005, zu der Anregungen und Bedenken vorgebracht worden waren, die berücksichtigt oder durch Beschluss zurückgewiesen wurden.
Der Vertreter des Innenministeriums, Thomas Geib, hatte zu Beginn der Diskussion rechtliche Bedenken gegen die Planvorgaben: Es seien in zu geringem Umfang Vorrangflächen ausgewiesen. Die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz würden durch diesen Plan nicht erfüllt.

Anm.: Die bisher markierte Vorrangfläche auf der Alsbacher Höhe war in diesem nun beschlossenen Entwurf, der nun der Obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wird, nicht mehr eingetragen.


Rheinische Post -  5.(?) September 2005 

NRW setzt hohe Hürden für neue Windanlagen

Düsseldorf:  In NRW soll es nicht mehr so leicht sein wie unter Rot-Grün, Windkraftanlagen genehmigt zu bekommen. So dürfen die Kommunen künftig für solche Anlagen einen Abstand von 1500 Metern zu Wohngebieten vorschreiben. 

Dies ist der Kern des neuen Windkraft-Erlasses, den die Landesregierung jetzt verabschiedet hat. Nach Angaben von Bauminister Oliver Wittke (CDU) soll in drei Wochen die Expertenanhörung erfolgen. Er rechne mit einer breiten Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände und der Naturschutz-Organisationen. Danach werde der Erlass in Kraft gesetzt.

Die Proteste betroffener Bürger häuften sich, so Wittke. Er hob hervor, dass der Wald künftig Tabuzone für Windkraftanlagen wird. Auch in regionalen Grünzügen seien diese Anlagen in der Regel nicht mehr möglich. Zudem sei das Landschaftsbild Kriterium für die Genehmigung, wobei Anlagen über 50 Meter Höhe als „raumbedeutsam“ gelten und somit besonders zu prüfen sind. Hinzu kommt, dass die Kosten für einen eventuellen Abriss schon beim Bauantrag gesichert sein müssen, indem eine Bankbürgschaft über 6,5 Prozent der Investitionskosten beizubringen ist. Wittke glaubt, dass angesichts dieser Auflagen die Zahl der Bauanträge in NRW „rapide zurückgehen“ wird. Der FDP-Politiker Gerhard Papke ist sicher, dass der „unkontrollierte Wildwuchs von Windkraftanlagen ein Ende haben“ wird. Wirtschaftsministerin Christa Thoben bezweifelt, dass die Windkraft in NRW 10000 Arbeitsplätze sichere; es seien kaum mehr als 4000. Sie kündigte eine NRW-Initiative im Bundesrat an, um die Einspeisevergütung für Strom aus Windkraft zu senken. Für den Bundesverband Windenergie ist der NRW-Erlass „absurd und kontraproduktiv“.

Kommentar:
Wind raus

Ganz so knallhart, wie im Koalitionsvertrag formuliert, fällt der neue Windenergie-Erlass in NRW nicht aus. Ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1500 Metern wird demnach nicht feste Vorschrift, sondern eine Möglichkeit, von der die Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen können. Ob das praktikabel ist, wird sich bei der Expertenanhörung zeigen.

Der Ansatz von CDU und FDP ist aber unverkennbar: Der Bau immer neuer Windanlagen soll eingedämmt, weil ihr Nutzen in Frage steht, während die Landschaft verschandelt wird. In windreichen Küstenregionen machen die Riesen-Räder Sinn - bei uns vielfach nicht. Und dennoch gibt es in NRW - abgesehen von den Küstenländern - die meisten Windanlagen bundesweit, nämlich 2318. Dagegen sind es in Bayern und Baden-Württemberg jeweils nur je 250. Das ist nach zehn Jahren Regierungsbeteiligung der Grünen gewiss kein Zufall.

Die neue Landesregierung will den „Wildwuchs“ beenden, und dazu kann man sie nur ermuntern. Der eigentliche Hebel dürfte allerdings das Gesetz über die Erneuerbaren Energien (EEG) sein. In dem Moment, da die Einspeisevergütung zurückgefahren wird, dürfte aus vielen Mühlen der Wind raus sein.




Rheinzeitung vom 22.7.05 (im Regionalteil  für Koblenz)

Neuer Planentwurf für die Windkraft


Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald will mehr Flächen aufnehmen - Kriterien geändert


REGION. Seit mehr als einem Jahr wird auch im Kreis Mayen- Koblenz an einem Raumordnungsplan gefeilt, in dem die möglichen Standorte von Windkraftanlagen geregelt sind. Wurden in den frühen Entwürfen noch weite Landstriche als geeignet angesehen, reduzierten diverse Ausschlusskriterien (zum Beispiel dem Abstand zu Siedlungen) die Zahl nach und nach immer mehr. Das hatte auch das Innenministerium der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zu bedenken gegeben.
Denn wäre die Zahl der ausgewiesenen Gebiete am Ende der Planung zu klein, könnte dasselbe Dilemma entstehen wie 2003, Damals hatte das Oberverwaltungsgericht geurteilt, dass die im Baugesetzbuch geforderte Privilegierung der Windenergie nicht ausreichend gewährleistet sei. Zu wenige Flächen seien ausgewiesen worden.
Um ein neuerliches Scheitern vor Gericht zu verhindern, hat jetzt die Planungsgemeinschaft nach Möglichkeiten gesucht, die Zahl der Flächen zu erhöhen. Das ist jedoch nur möglich, wenn man etwas an den Kriterien verändert, nach denen ausgewiesen wird. Während der gestrigen Sitzung der Regionalvertretung wurde über zwei Alternativen abgestimmt, die dieser Überlegung Rechnung tragen. Mit großer Mehrheit entschied sich das Gremium dabei für die Variante mit der kleineren  Gesamtflächenzahl. Folgende Punkte haben sich geändert:
Künftig werden auch Gebiete in den Plan übernommen, die eine Verbandsgemeinde bereits im Flächennutzungsplan für die Windkraft ausgewiesen hat.
Auf diese Weise will die Planungsgemeinschaft jedoch Konflikten in Sachen Ausweisungskriterien und Planungsrechten aus dem Wege gehen. Die Planungsgemeinschaft verzichtet in solchen Verbandsgemeinden auch darauf, selbst weitere Flächen auszuweisen. Damit ist beispielsweise die Verbandsgemeine Maifeld sicher, dass es bis auf die jetzt von ihr ausgewiesenen Gebiete keine weiteren in ihrer Gemarkunggeben wird.
Ein Teil der bereits bestehenden Anlagen wird ebenfalls in den Plan aufgenommen. Sie müssen jedoch ein
Minimum der geforderten Kriterien erfüllen, wie beispielsweise genügenden Abstand zu Siedlungen.
Durch beide Maßnahmen ändert sich die Gesamtflächenzahl nur auf dem Papier, da lediglich hinzugerechnet wird, was sowieso schon geplant oder erstellt ist. 
Die Gebiete, die kleiner sind als 25 Hektar, werden jetzt ebenfalls in dem Plan berücksichtigt. Noch im vergangenen Jahr hatten die Planer beschlossen, nur Flächen auszuweisen, die größer als 25 Hektar sind. So wollte man die Anlagen konzentrieren, da man davon ausging, dass auf 25 Hektar mindestens drei Windkraftanlagen stehen können. Auf diese Weise, so die Planungsgemeinschaft, soll die Gesamtfläche im nördlichen Rheinland-Pfalz von 1220 Hektar (Stand Dezember 2004) auf rund 2000 Hektar vergrößert werden und damit auch dem kritischen Blick des Oberverwaltungsgerichtes standhalten.

Für alle Verbandsgemeinden, die Standorte für Windenergie per Flächennutzungsplan geregelt haben, ist das Thema damit vom Tisch. Anders sieht es für die Gemeinden aus, wo das nicht der Fall ist. Beispiel Untermosel: Da hier keine Regelung vorliegt, besteht die Gefahr, dass im Falle eines Scheiterns des Plans vor Gericht wieder das Problem eintritt, das eigentlich abgeschafft werden sollte: keine eindeutige Regelung und damit die Gefahr des Wildwuchses der Anlagen.
Landrat Albert Berg-Winters erklärte, dass er in dieser Hinsicht bereits mit allen Bürgermeistern im Gespräch sei. Im Hinblick auf die Entscheidung für die Alternative mit der geringeren Flächenausweisung sagte Berg-Winters: „Hier hat die Vernunft obsiegt." Die andere Möglichkeit hätte unter anderem eine „Umzingelung" Dreckenachs zur Folge gehabt sowie eine Anlage auf und um den Kamelenberg bei Ochtendung vorgesehen, sagte der Landrat. Die jetzige Lösung sehe dagegen lediglich eine Mindestfläche vor. „Und damit hat der Landkreis heute allen Grund zum Jubeln." Der Landrat hofft darauf, dass der Plan gegen Ende des Jahres genehmigungsfähig wird.  Sabine Cibura

Ergänzende Anmerkung :
Dieser Artikel aus der Rheinzeitung bezieht sich auf die öffentliche Sitzung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein- Westerwald in Lahnstein am 21. 7. 2005, bezogen wird sich hier vorwiegend auf den Koblenzer Raum. Auf der Sitzung in Lahnstein wurden zwei neue Entwürfe des Teilplans Windenergienutzung vorgestellt und diskutiert. In Bezug zur Hilgerter Höhe waren in beiden Entwürfen keine Veränderungen zur bisherigen Version erkennbar. Anschließend fand eine Abstimmung statt (38 : 23). Der neue, von der Versammlung beschlossene Entwurf wird innerhalb der nächsten 6 Wochen nun wieder erneut öffentlich ausgelegt werden. Ein Gebiet südwestlich der Alsbacher Höhe, in der Nähe der Verbandsgemeindegrenze, ist dort als Vorranggebiet markiert. Im zweiten (abgelehnten) Entwurf  war diese Fläche nicht ausgewiesen,  jedoch ein ähnlich großes Vorranggebiet für Windenergieanlagen im Wald zwischen Ransbach- Baumbach und Wittgert. 
(Plan des alten Entwurf s.a.hier --->>)


[ zurück ]
WWW.hilgert.info

Letzte Bearbeitung:17.05.2006