Aktionskreis Windenergie Hilgert
p.A.
Ernst Rohringer 

Wolfram Krings 
Claus-Dieter Schnug 
Karl-Ludwig Schmidt 
56206 Hilgert
56206 Kammerforst
56206 Hilgert
56206 Hilgert
2. Juli 2005


Planungsgemeinschaft
Mittelrhein-Westerwald
Stresemannstraße 2 – 5
56068 Koblenz



Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes der Region Mittelrhein – Westerwald
- Teilplan Windenergienutzung, 3. Anhörung -



Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Entwurf des „Teilplanes Windenergienutzung" der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald gemäß der Beschlussfassung der Regionalvertretung vom 21. 7. 2005 tragen wir folgende Anregungen vor:

1.) Aufgrund der Ausweisung von sogenannten „Weißen Flächen" fehlt es erneut an einem schlüssigen Gesamtkonzept. 
Der Gesamtplan kann deshalb - schon aus diesem Grund - wiederum keinen rechtlichen Bestand haben. Auf unsere Stellungnahme vom 28. 12. 2004 wird Bezug genommen.

2.) Die Ausweisung von Vorrangflächen in der vorliegenden Form widerspricht dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Bestimmtheitsgebot, da sich aufgrund des großräumlichen Maßstabes der derzeit vorhandenen zeichnerischen Darstellungen und des Fehlens jeglicher Detailkarten die genauen Grenzen in der Örtlichkeit nicht parzellenscharf festlegen lassen. Einer solchen parzellenscharfen Abgrenzung bedarf es jedoch dann, wenn der Plan, wie hier, unmittelbare Rechtsfolgen auslösen soll und keine weiteren Umsetzungsakte vorgesehen sind.

Die vorliegenden Grobzeichnungen führen jedenfalls in Grenzfällen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei der Beurteilung der Frage, ob eine geplante Windenergieanlage noch innerhalb oder schon außerhalb einer Vorrangfläche liegt.

3.) Erhebliche Bedenken bestehen im Einzelnen gegen die im Entwurf erstmals erfolgte Festsetzung eines Vorranggebietes in der Ortsgemeinde Alsbach und dem Stadtteil Grenzau (Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach und Höhr-Grenzhausen).

3. a) Zunächst liegt ein unauflösbarer Widerspruch zwischen textlichen Festsetzungen und zeichnerischen Darstellungen vor. Ausweislich der Begründung (s. Seite 5) muss zu Siedlungsflächen ein Abstand von 1000 m und zu Bebauungen im Außenbereich ein Abstand von 500 m eingehalten werden. Aus der Plankarte ergibt sich demgegenüber, dass der Abstand zur Siedlungsmitte der Ortsgemeinde Alsbach nur ca. 600 m und zum Ortsrand sogar nur ca. 200 m beträgt. Kein Abstand wird zu den im Außenbereich gelegenen Gebäuden des Anwesens Henn eingehalten. Die baulichen Anlagen des landwirtschaftlichen Betriebes liegen sogar innerhalb der ausgewiesenen Vorrangfläche. (s. Karte mit Darstellung der geplanten Vorrangfläche, Anlage 1)

3. b) Unklar ist ferner, ob durch die Einbeziehung von Flächen als Vorranggebiet, auf denen Windenergieanlagen bereits vorhanden oder zumindest genehmigt sind (vgl. S. 5/6 der Begründung), die unter Buchst. a) genannten Abstandskriterien gleich wieder relativiert oder partiell außer Kraft gesetzt werden sollen. Die gegenwärtige Konzeption hat zur Folge, dass bestehende bzw. genehmigte Anlagen gerade auch innerhalb der vorstehenden Abstandsflächen unter Umständen einen über den Bestandsschutz hinausgehenden planungsrechtlichen Schutz erfahren, der sich im Ergebnis - durch die Möglichkeit der Errichtung größerer oder zusätzlicher Anlagen - zudem auch noch zu Lasten der Anwohner auswirken kann. (vgl. hierzu auch Buchst. c)

3. c) Für eine weitergehende Absicherung der in der Ortsgemeinde Alsbach genehmigten Windenergieanlagen besteht unter raumordnungsrechtlichen Gesichtspunkten und unter Zugrundelegung der angeführten Bestandsschutzkriterien keine Rechtfertigung, jedenfalls aber kein planerisches Bedürfnis. Genehmigt wurden mit Bauschein vom 2. 7. 2001 zwei möglicherweise nicht einmal raumbedeutsame Windenergieanlagen für den Eigenbedarf mit einer Nabenhöhe von 14 m und einer Rotorhöhe von 19 m. Von der Genehmigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Die Ausweisung eines Vorranggebietes hätte vor diesem Hintergrund hier konkret zur Folge, dass Windenergieanlagen errichtet werden könnten, die in ihren Dimensionen derjenigen entsprechen, die auf der „Hilgerter Höhe" geplant worden waren, d.h. mit einer Rotorhöhe von 180 m, obwohl Anlass für die Festlegung nur die genehmigte und nicht verwirklichte Errichtung von zwei Kleinanlagen gewesen war.

3. d) Sollte es zu einem Bau von raumbedeutsamen WEA`n kommen, wäre das reizvolle Landschaftsbild um den nur ca. 750 m von dem geplanten Vorranggebiet entfernt liegenden Stadtteil Grenzau erheblich gestört, denn gerade das Brexbachtal hat in diesem Bereich, also um die Burg Grenzau, denselben landschaftlichen Stellenwert und auch ähnliche ästhetische (und historische) Qualitäten, wie der im Kriterienkatalog „Landschaftsbild“ und „Flusstäler“ aufgeführte und geschützte Bereich im benachbarten Saynbachtal von Bendorf–Sayn über Isenburg bis Kausen.

Die beigefügte Fotomontage (Anlage 2), aufgenommen in Höhr-Grenzhausen „Am Zoll“ (nahe dem Keramikmuseum Westerwald im Stadtteil Grenzhausen), verdeutlicht in anschaulicher Weise, welche Dominanz WEA`n im vorgesehenen Vorranggebiet haben können: Die mittelalterliche Burganlage Grenzau, mit Deutschlands einzigem noch erhaltenen 
dreieckigen Bergfried und deshalb d e r touristische Anziehungspunkt des Brexbachtales überhaupt , wird in ihrer historisch-landschaftlichen Besonderheit und vom ästhetischen Standpunkt aus betrachtet völlig entwertet. Dies hätte einschneidende Folgen für den Olympiastützpunkt (Tischtennis) und nicht zuletzt für das Beherbergungswesen, da der Stadtteil Grenzau das Fremdenverkehrszentrum der Stadt Höhr-Grenzhausen ist. 

Eine erhebliche landschaftliche Verunstaltung wäre aber auch aus Richtung Kammerforst gegeben. Aufgrund der nordwestlichen Hanglage dieses Ortes liegt das in 1.500 m Entfernung geplante Vorranggebiet genau in dessen südwestlicher Hauptsichtachse. 
Das gilt in ähnlicher Weise auch für einen Teil des ca. 2000 m entfernten Neubaugebietes „Langestück“ in Hilgert. 

Wie sich letztlich die Situation in der Ortschaft Alsbach selbst darstellen könnte, veranschaulicht recht eindeutig die beigefügte Fotomontage mit der Ortsansicht (Anlage 3 a und b).


Mit freundlichen Grüßen



(Ernst Rohringer)    (Wolfram Krings)     (Claus-Dieter Schnug)     (Karl-Ludwig Schmidt)



Anlagen: 
- Fotomontagen [ Karte ]  [ Fotomontage Grenzau- Anlage 2 ] [ Fotomontage Alsbach -Anlage 3a/b

Anmerkungen: 

Am 30.09.2005 wurde per E-Mail der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft diese Stellungnahme zugeschickt. Das Original ist am 4.10. 05 eingereicht. Mit einer ausdrücklichen Antwort ist nicht zu rechnen. Alle rechtzeitig vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden der Regionalvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Angesichts der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen wird das Vorgetragene zwar geprüft, wie es das Gesetz auch vorsieht, jedoch erhalten die privaten Absender der jeweiligen Schreiben keine gesonderte Nachricht. Die Regionalvertretung befindet darüber, ob den Einwendungen etc. Rechnung getragen wird. § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz sieht allerdings für Anregungen der Gemeinden explizit vor, dass in einem Beschluss zu begründen ist, wenn Bedenken bzw. Einwendungen nicht Rechnung getragen wird. Die Regionalvertretung wird voraussichtlich am 8. Dezember 05 in öffentlicher Sitzung über den neuen Entwurf entscheiden. Danach wird der (neue) Planentwurf in der Fassung, die er durch die Entscheidungen über die Einwendungen etc. erhalten hat, der obersten Planungsbehörde zur abschließenden Genehmigung vorgelegt. Der Teilplan Windenergienutzung soll noch vor den Landtagswahlen 2006 in Kraft treten.
Siehe hierzu auch [ externer Link : dort  "Einbeziehung der Öffentlichkeit "- --->>> ]


Die dem Original (oben) beigefügten Anlagen sind hier als interne Links abrufbar.
Textteil Teilplan Windenergienutzung, vom 21. Juli 2005   [ PDF- Datei 75 kb ]
Die gesamte Stellungnahme des Aktionskreises, mit den entsprechenden Anlagen, 
   kann hier auch als PDF- Datei eingesehen werden. ( 280 KB .. >>> )
Der Entwurf des „Teilplanes Windenergienutzung" der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald vom 21. 7. 2005  kann unter folgendem externen Link eingesehen werden: www.sgdnord.rlp.de/Abt4/Raumordnung/Rau01.htm  


[ zurück ]

Impressum

WWW.hilgert.info

Letzte Bearbeitung: 03.10.2005