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WWZ Nr. 114 - Mittwoch 17.5.2006 Windkraft-Pläne gestoppt Innenminister Bruch gegen Initiative Mittelrhein-Westerwald - Droht „verspargelte" Landschaft? Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald wollte die Windenergiesteuern und die „Spargel"-Landschaft im Norden des Landes ordnen. Weil sie aber Windräder auf nur 0,2 Prozent der Fläche dulden will, hat Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) den Plan als nicht genehmigungsfähig gestoppt. RHEINLAND-PFALZ. An der Börse dreht die Windenergie ein immer größeres Rad, vor Ort aber lässt sie Politiker zwischen Pro und Kontra rotieren. Seit Jahren versucht die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, ein Zusammenschluss von acht Kreisen und der Stadt Koblenz, widerstrebende Interessen zu kanalisieren. Ein Versuch ist beim Gang durch Gerichtsinstanzen im Juli 2003 gescheitert. Der neue Anlauf wird jetzt von Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) gestoppt. Er will „nicht sehenden Auges einen mangelhaften Raumordnungsplan" genehmigen. Für das Innenministerium ist die Gefahr zu groß, dass Verwaltungsrichter den Plan kassieren, der nur auf einer Gesamtfläche von 1067 Hektar oder 0,2 Prozent der Fläche zwischen Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus so genannte Vorranggebiete für Windanlagen ausweisen will. Das genügt aus Bruchs Sicht keinesfalls den rechtlichen Vorgaben. Denn die Windräder, die durch gesetzliche Preisanreize seit Jahren mächtig Rückenwind haben, sind durch das Baugesetz des Bundes seit 1997 privilegiert und von Baubehörden nicht einfach zu verbieten. Das Innenministerium hält den Kommunen vor, dass es vor unzulässiger Verhinderungsplanung gewarnt hat. „Vier Jahre Arbeit sind für die Katz", stöhnt der Vorsitzende der Gemeinschaft, Landrat Albert Berg-Winters (CDU, Mayen- Koblenz). „Sicher, 0,2 Prozent sind wenig", aber mehr vertrage sich mit der typischen Hügel-Landschaft eben nicht, wehrt er sich gegen den Mainzer Vorwurf des Versagens. Die Kriterien sind, so Berg-Winters, auch mit Landesbediensteten erarbeitet worden. Er schätzt die juristischen Chancen des „Teilplans Windenergienutzung" viel günstiger als Bruch ein: „Vor Gerichten hat sich der Wind gedreht." Mit den Konsequenzen des Mainzer Vetos will sich die Planungsgemeinschaft in einer Krisensitzung am nächsten Dienstag beschäftigen. Von einem Rechtsstreit mit dem Land und damit einem „politischem Prozess" rät Berg-Winters ab. Ob eine neue Initiative gestartet wird, die Windenergie großräumig zu steuern, ist für ihn offen. Er reagiert zunächst nur mit „großer Ohnmacht" auf den Einspruch. Aber er sieht die Gefahr, dass in einem planungsfreien Raum einzelne Gemeinden von Windrädern umzingelt werden könnten. „Die Bürger sind vor Windkraft nicht mehr so geschützt. " Rechtlich wäre es möglich, dass das Land die Planungsgemeinschaft anweist, erneut aktiv zu werden, Es könnte auch einen Plan mit eigenen Vorgaben diktieren. Aber damit ist beim politischen Schwarzer-Peter-Spiel um die Windkraft wohl nicht zu rechnen, auch wenn es für lokale Entscheider bequem wäre, auf Buhmänner in Mainz zu zeigen. Fehlt weiter ein rechtskräftiger Raumordnungsplan, haben die örtlichen Behörden zu entscheiden, ob sie neue Windräder auf ihrem Gebiet genehmigen oder nicht. Eine Richtschnur sind dabei die Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden. Ursula Samary Dazu: RZ Mittwoch vom den 24 .5.06 Kein Veto eingelegt Windkraft ohne Plan RHEINLAND-PFALZ. Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald will im Fall des vom Innenministerium gestoppten „Teilplans Windenergienutzung" keinen Rechtsstreit mit dem Land. Bekanntlich hatte Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) den Plan zurückgewiesen, weil dieser nur auf 0,2 Prozent der Fläche Windräder zugelassen habe. Nach Angaben des Vorsitzenden der Gemeinschaft, Landrat Albert Berg-Winters (CDU, Mayen-Koblenz), hat es während einer Vorstandssitzung des Gremiums keinen Antrag gegeben, Rechtsmittel gegen die Genehmigungsuntersagung des Landes einzulegen. Auch gibt es nach seinen Worten keine Überlegungen, einen neuen Plan aufzulegen. Damit existiert wieder ein „planloser Zustand". Will heißen: Die Ausweisung von Flächen für Windräder sei Sache der Verbandsgemeinden. Davon haben bisher 30 der 69 Verbandsgemeinden Gebrauch gemacht, sagte Landrat Berg-Winters (ck)
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WWZ 5.10.04 Landrat empfiehlt Nennung von "weißen Flächen" Beim Bau von Windkraftanlagen soll im Westerwald künftig mehr Ordnung herrschen - Neuer Raumordnungsplan in Arbeit - WESTERWALDKREIS. Mehr Ordnung soll im Westerwald beim Bau von neuen Windkraftanlagen herrschen. Landrat Peter Paul Weinert informierte in der jüngsten Kreistagssitzung (wir berichteten bereits), dass die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald seit dem vergangenen Jahr versuche, einen neuen Raumordnungsplan - Teilplan Windenergie -aufzustellen. Dies geschehe in enger Abstimmung mit dem Innenministerium als oberste Landesplanungsbehörde; der Kreis sei als Mitglied der Planungsgemeinschaft mit von der Partie. Der Planentwurf wird vom 2. November bis zum 13. Dezember erneut öffentlich ausgelegt. Der neue Entwurf versuche das gesamte Gebiet der Planungsgemeinschaft windmäßig in vier Kategorien einzuteilen, nämlich zum einen Vorrang- und Vorbehaltsflächen zu Gunsten der Windenergie, zum anderen Ausschlussflächen und zum dritten so genannte Potentialräume ("weiße Flächen"), in denen es den Verbandsgemeinden überlassen bleiben soll, Vorrang oder Ausschluss der Windenergie zu regeln. Weinert: "Ich habe den Verbandsgemeinden schon vor einigen Wochen dringend empfohlen, im Rahmen einer Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne Planungen für die weißen Flächen der Planungsgemeinschaft zu beginnen. Die Kreisverwaltung ist dabei jeweils beteiligt, und zwar zumindest als Landesplanungsbehörde und Landespflegebehörde. Auf diese Weise können wir im nächsten Jahr flächendeckend Klarheit darüber haben, an welchen Stellen die Errichtung von Windenergieanlagen zulässig ist und an welchen Stellen solche Anlagen ausgeschlossen sind." In den vergangenen Monaten hätten sich noch zwei andere rechtliche Änderungen ergeben, mit denen die Möglichkeiten, beim Bau von Windkraftanlagen Wildwuchs zu verhindern, wieder etwas besser geworden sind, Zum einen könnten die Verbandsgemeinden jetzt - wenn sie entsprechende Planungen aufgenommen haben - bei der Kreisverwaltung beantragen, dass laufende Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ein Jahr unterbrochen werden. Die zweite rechtliche Änderung stamme aus einem neueren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach komme es für die Frage, ob baurechtliches oder Emissionsschutzverfahren, nicht mehr auf die Anzahl der Windkraftanlagen je Antragsteller an, sondern nur noch darauf, wie viele Anlagen in räumlichem Zusammenhang zueinander stehen. Faktisch werde das dazu führen, dass sehr viel mehr Anlagen als früher immissionsschutzrechtlich zu beurteilen sind, was einen besseren Beurteilungsspielraum eröffne. Zum Vergleich: "Neue Nassauische Presse" Samstag, 2. Oktober 2004 Wildwuchs bei Windkraft eindämmen MONTABAUR. "O, du schöner Westerwald über deinen Höhen pfeift der Wind so kalt", heißt es im bekanntesten Westerwaldlied. Und der Westerwälder Wind hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass im Kreis immer mehr Windkraftanlagen entstanden, nicht immer zur Freude der Bürger und Kommunen. Landrat Weinert hat in der gestrigen Kreistagssitzung darauf hingewiesen, dass die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald seit dem vergangenen Jahr dabei ist einen neuen Raumordnungsplan und hier speziell den Teilplan Windenergie aufzustellen, um eine gewisse Ordnung für den Windkraftanlagenbau zu erreichen. Die Entwicklung des Planes geschieht in enger Abstimmung mit dem Innenministerium als oberster Landesplanungsbehörde. Der Entwurf wird in der Zeit vom 2. November bis 13. Dezember öffentlich ausgelegt. Der neue Entwurf versucht, das gesamte Gebiet der Planungsgemeinschaft windmäßig in Kategorien einzuteilen. Zum einen in Vorrangs- und Vorbehaltsflächen zu Gunsten der Windenergie, zum anderen in Ausschlussflächen und schließlich zu so genannten Potenzialräumen (weiße Flächen), in denen es den Verbandsgemeinden überlassen bleiben soll, Vorrang oder Ausschluß der Windenergie zu regeln. "Ich habe den "Verbandsgemeinden dringend empfohlen, im Rahmen einer Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne Planungen für die weißen Flächen der Planungsgemeinschaft zu beginnen. Die Kreisverwaltung ist dabei jeweils beteiligt, und zwar zumindest als Landesplanungsbehörde und Landespflegebehörde. Auf diese Weise könnten wir, wenn alles gut geht, im nächsten Jahr flächendeckend Klarheit haben, an welchen Stellen die Errichtung von Windenergieanlagen zulässig ist und an welchen Stellen solche Anlagen ausgeschlossen sind", so Weinert. Zudem hatten sich in den letzten Monaten noch rechtliche Änderungen ergeben, mit denen die Möglichkeiten, beim Bau von Windkraftanlagen Wildwuchs zu verhindern, wieder etwas besser geworden seien. So können die Verbandsgemeinden jetzt, wenn sie entsprechende Planungen aufgenommen haben, bei der Kreisverwaltung beantragen, dass laufende Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ein Jahr unterbrochen werden. Der Sinn der Vorschrift liege darin, dass nicht kurz vor Inkrafttreten steuernder Pläne vollendete Tatsachen im Gegensatz zu diesen Plänen geschaffen werden sollen. Deshalb weide die Verwaltung solchen Anträgen in aller Regel entsprechen, (eg) |
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WWZ Artikel vom
11.3.2004
Flexible Abstände und Mühlen im Wald Keine generelle 1000-Meter-Regel für Windkraft RHEINLAND-PFALZ. Eine generelle Verdoppelung des Mindestabstands von Windkraftanlagen zu Wohngebieten auf 1000 Meter wird es nach Angaben der SPD-Landtagsfraktion nicht geben. Die zuständigen Ministerien hätten sich auf eine flexible Abstandsempfehlung zwischen den bisher gültigen 500 und 1000 Metern verständigt, sagte Fraktionschef Peter Mertes. Daneben werde der Wald für die Windkraft geöffnet. Entscheidend sei stets die Einzelfallprüfung, betonte Mertes. Für den Abstand maßgeblich seien Anlagengröße, Landschaftsbild, Schutz vor Lärm und Rücksicht auf den Vogelzug. Unter den gleichen Voraussetzungen komme der Wald als Standort hinzu - auch „um den Druck von den Siedlungen zu nehmen". Nachdem kürzlich bekannt geworden war, dass die Landesregierung in ihrem neuen Rundschreiben an die Regionalen Planungsgemeinschaften zur „Zulässigkeit von Windkraftanlagen" eine 1000-Meter-Regelung plane, fürchteten Betreiber vor allem im Gebiet Mittelrhein-Westerwald, dass Vorrangflächen für Windkraft sich stark verkleinern oder ganz entfallen. Dagegen sprachen sich Windkraftgegner und eine Anzahl von Kommunen für eine 1000-Meter-Regel aus. Auch die CDU hat sie gefordert, um „Auswüchsen bei der Windenergienutzung" entgegenzutreten. Offen ist jetzt, ob die Regionalplanung wegen „Windkraft im Wald" erneut überarbeitet werden muss. Die Landesregierung wertet derzeit ein Gutachten der Uni Kaiserslautern zur Eignung von Wald-Standorten aus. (ren) |
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Westerwälder Zeitung 24.06.2004 "Sperrgebiete" wurden verringert Mehr Handlungsfreiheit, aber auch mehr Verantwortung für die Verbandsgemeinden bei der Zulassung von Windkraftanlagen. Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat grundsätzlich neue Sachverhalte in punkto Standorte für Windenergieanlagen beschlossen. Danach werden in Zukunft auch die Verbandsgemeinden eine wichtige Rolle bei der Ausweisung von Windkraft-Gebieten spielen. WESTERWALDKREIS. Die Verbandsgemeinden können künftig entscheiden, ob sie neben den von der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald ausgewiesenen Vorrang-Gebieten weitere Flächen für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen wollen. Laut Beschluss der Planungsgemeinschaft, die am Dienstag im Hunsrück tagte, haben die Verbandsgemeinden jetzt das Recht, in so genannten Potenzialräumen selbst Windenergieanlagen zuzulassen. Damit, so der leitende Planer Dr. Hartmut Bierschenk, habe man auf einen rechtlichen Konflikt zwischen den Flächennutzungsplänen der Verbandsgemeinden und dem Teilplan Windenergienutzung der Planungsgemeinschaft reagiert. Dieser sah ursprünglich vor, auf jenen Flächen, die nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Windenergie ausgewiesen sind, keinerlei Windkraftanlagen zuzulassen. Das stieß jedoch auf Probleme bei einigen Verbandsgemeinden, die bereits eigene Flächen für die Windenergie ausgewiesen hatten. Hier entstand also ein Konflikt zu den bereits geltenden Flächennutzungsplänen der VGn, der den Regionalplan vor Gericht unter Umständen ein zweites Mal hätte kippen können. Um das zu vermeiden, sollen jetzt nur solche Gebiete komplett aus der Nutzung durch die Windenergie ausgegrenzt werden, die beispielsweise als Siedlungsflächen oder "Ausschlussgebiete" (wie etwa Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und ähnliches) klassifiziert sind. Gebiete, bei denen generell nichts gegen eine Nutzung spricht, die also als "Potenzialräume" auf den Karten der Planungsgemeinschaft vermerkt sind, werden nun hingegen zu möglichen Windkraft-Standorten. Damit verringert die Planungsgemeinschaft jene Flächen, auf denen generell keine Windkraft zugelassen ist. Die "Potenzialräume" werden in die Verantwortung der Verbandsgemeinden übergeben. "Ob die hier Windkraftanlagen haben möchte oder nicht, ist jetzt ihre Entscheidung", so Bierschenk. Dabei gilt jedoch: Falls es in einer VG entsprechende Gebiete gibt, muss sie diese auch ausweisen. "Mindestens ein Gebiet muss später im Flächennutzungsplan eingetragen sein", so der Planer. "Das kann auch eine Fläche sein, die von uns als Vorrang- oder Vorbehaltsfläche gekennzeichnet wurde." Zeichnet eine Verbandsgemeinde gar keine Flächen aus, muss sie nachweisen, dass sie ihr gesamtes Gebiet sorgfältig geprüft hat und es dort tatsächlich keine einzige Möglichkeit gibt, eine Windkraftanlage aufzustellen. Umgekehrt kann die Verbandsgemeinde alle übrigen Flächen von der Nutzung durch die Windkraft ausnehmen. Mit dieser Regelung sind jetzt die Verbandsgemeinden am Zug. Sie erhalten mehr Handlungsfreiheit, aber auch mehr Verantwortung. (cib) |
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Letzte Bearbeitung:25.05.2006 |