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Westerwälder Zeitung, Nr.249 -
Mittwoch, 26.10.2005 Vorrangfläche wird gestrichen Bereits genehmigte Windenergieanlagen in Alsbach/Grenzau nicht benötigt ALSBACH. Entwarnung an der Diskussionsfront um zwei bereits genehmigte Windenergieanlagen in Alsbach (VG Ransbach-Baumbach) und Grenzau (VG Höhr-Grenzhausen). Wie der SPD-Ortsverein Hilgert/Kammerforst vom Landtagsabgeordneten Harald Schweitzer (SPD) erfahren hat, soll die für die beiden Anlagen vorgesehene Vorrangfläche aus dem Regionalen Raumordnungsplan gestrichen werden. Der SPD-Ortsverein hatte sich wegen der Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen in den Gemarkungen Grenzau und Alsbach an den Landtagsabgeordneten Harald Schweitzer mit der Bitte gewandt, sich dafür einzusetzen, dass dieser Bereich, auch weil er unter anderem zu dicht an der Wohnbebauung liegt, aus dem Regionalen Raumordnungsplan, Teilplan Windenergienutzung, wieder heraus genommen wird. Schweitzer teilte dem Vorstand jetzt mit, dass er die Problematik dieser Vorrangfläche mit dem Innenministerium in Mainz besprochen habe. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass im Zuge der Korrektur der Plankarte die vorgesehene Vorrangfläche ersatzlos gestrichen wird. Begründet hat das Innenministerium diesen Vorschlag damit, dass von einer für den beplanten Bereich bereits erteilten Genehmigung zum Bau von zwei Windenergieanlagen zur Eigenversorgung seit Jahren kein Gebrauch gemacht worden ist. Die Korrektur des Teilplanes Windenergienutzung soll nun in der für den 8. Dezember vorgesehenen Sitzung der Regionalvertretung Mittelrhein-Westerwald geschehen.
Aktionskreis aus Hilgert fürchtet den Bau
zweier Riesen-Anlagen - Bürgermeister Dahm und Johannsen
beschwichtigen |
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Eine Fotomontage des
Arbeitskreises Windenergie Hilgert zeigt, wie das Bild von Alsbach sich
verändern könnte, würden wirklich riesige Windanlagen gebaut
werden. |
Dem stimmen Ernst Rohringer, Wolfram Krings, Claus-Dieter
Schnug und Karl-Ludwig Schmidt vom Hilgerter Aktionskreis zu. In ihrem
Schreiben an die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald mit Sitz in
Koblenz heißt es: „Zunächst liegt ein unauflösbarer Widerspruch zwischen
textlichen Festsetzungen und zeichnerischen Darstellungen vor. Zu
Siedlungsflächen muss ein Abstand von 1000 Metern und zu Bebauungen im
Außenbereich ein Abstand von 500 Metern eingehalten werden. Aus der
Plankarte ergibt sich, dass der Abstand zur Siedlungsmitte der
Ortsgemeinde Alsbach nur rund 600 Meter und zum Ortsrand sogar nur 200
Meter beträgt." Zudem meinen sie, dass mit zwei Großanlagen die
mittelalterliche Burganlage Grenzau mit Deutschlands einzigem noch
erhaltenen dreieckigen Bergfried in ihrer historisch-landschaftlichen
Besonderheit und vom ästhetischen Standpunkt aus betrachtet völlig
entwertet werden würde. Hintergrund: Im Jahr 2001 war einer Privatperson aus Grenzau die Genehmigung zum Bau und Betrieb zweier Windkraft-Kleinstanlagen mit einer Rotorhöhe von 19 Metern erteilt worden. 2004 wurde die Genehmigung verlängert, von der bisher aber kein Gebrauch gemacht wurde. Genau für diesen Bereich sind nun mehr als sieben Hektar Vorrangfläche auf 320 Metern Höhe * ausgewiesen. „Die Kleinanlagen gehören aber nicht in den Raumordnungsplan", ist Gottfried Dahm überzeugt. Dr. Hartmut Bierschenk, Leitender Planer der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, erklärt: „In den Plan sind bereits genehmigte Anlagen mit aufgenommen worden. Trotzdem müssen alle Immissionsgrenzen wie Schattenwurf und Lärm eingehalten werden." Bei einer Anlage gehe man davon aus, dass 150 Meter drum herum frei gehalten werden sollten. Bei zwei Anlagen sei da eine Ausweisung von sieben Hektar realistisch. Der Aktionskreis Windenergie sieht das anders. Sie meinen: „Windenergieanlagen könnten auf der Vorrangfläche errichtet werden, die in ihren Dimensionen derjenigen entsprechen, die auf der ,Hilgerter Höhe' (die WZ berichtete) geplant worden waren mit einer Rotorhöhe von 180 Metern." Anfang Dezember wird in öffentlicher Sitzung der Regionalvertretung über die Einwände gegen den Teilplan Windenergienutzung im regionalen Raumordnungsplan entschieden. Dann wird sich herausstellen, ob die Befürchtungen des Aktionskreises und der Verbandsgemeinden berechtigt waren. Camilla Härtewig _______________________ * Anm.: " 320 Metern Höhe...." Hiermit ist die Höhenlinie gemeint, d.h. die geogr. Höhe über dem Meeresspiegel. Der Standort, der im Jahr 2004 geplanten WEA in Hilgert, liegt auf 380 m ü.M. |
Dazu ein
Leserbrief aus der WWZ vom 17.10.2005 „Gerüchteküche kocht weiter" Mögliche Windkraftanlagen in Alsbach erhitzen die Gemüter. Manch einer bemängelt, dass Emotionalität in der Diskussion die Sachlichkeit zu ersetzen scheint. Die Wogen schlagen bei diesem Thema schon seit Wochen hier in Alsbach hoch. Keiner weiß Bescheid, aber alle reden mit. Leider haben aber fast alle, die hier ihre Meinungen kundtun, versäumt auch nur auf einer Gemeinderatssitzung zu erscheinen! Genauso wenig traten die Beschwerdeführer bei der letzten Verbandsgemeinderatssitzung am 4. Oktober in Erscheinung! Dort wäre doch die Gelegenheit gewesen, sich Informationen aus erster Hand zu holen. Stattdessen kocht die Gerüchteküche weiter und leider trägt auch die Überschrift des Artikels nicht zur Klärung bei. Heike Christmann, Alsbach, Zweite Ortsbeigeordnete Anm.: Der "Aktionskreis Windenergie Hilgert" hat am 30.9.05 in einer Stellungnahme seine Bedenken zum neuen Entwurf der Planungsgemeinschaft geäußert. Dieser 3. Entwurf wurde von der Regionalvertretung am 21.7 05 in einer öffentlichen Sitzung in Lahnstein beschlossenen und dann, nach vorheriger Bekanntmachung am 27.8.05 in der WWZ, ab 5.9.05 in der Kreisverwaltung in Montabaur und im Internet öffentlich ausgelegt. Dass ein Vorranggebiet für WEA bei Alsbach geplant war, hätte somit jedes Ratsmitglied oder jeder Bürger der nicht in Lahnstein war, spätestens ab 5.9.05 durch Einsicht der Pläne als "Informationen aus erster Hand" erfahren können. Sobald ein Vorranggebiet für WEA im Raumordnungsplan festgeschrieben ist, ist es selbst für die betroffenen Verbandsgemeinden nicht mehr möglich den Bau von großen raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu verhindern. Weil der Aktionskreis gegen diesen WEA-Standort auf der Alsbacher Höhe ist, hat er eine eigene Stellungnahme dazu abgegeben und diese auch veröffentlicht. Mit dem oben geforderten Besuch der Verbandsgemeinderatssitzung am 04.10.2005 in Ransbach-Baumbach durch die "Beschwerdeführer" hätten sich keine neuen Informationen und auch keine Änderungen des Sachverhalts ergeben. Weiteres s.a. unter Chronologie ->> |
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Letzte Bearbeitung:05.11.2005 |