Zwei große Windenergieanlagen (je 180 m.) sind auf der "Höhe"
zwischen Hilgert und Ransbach- Baumbach geplant. Der Abstand der
Standorte zu den jeweiligen (z.T. noch geplanten) Wohngebieten ist knapp 500
m. Hier der Versuch, für den interessierten Bürger Informationen
zusammenzustellen, die bei einer Diskussion über den geplanten Standort der
beiden Anlagen in der Hilgerter Gemarkung hilfreich sein können. Dies
ist keine offizielle Homepage der Ortsgemeinde Hilgert.
Argumente gegen den Bau der Windenergieanlagen (WEA)
auf der Hilgerter "Höhe" auf Grundlage der Vorgaben im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein- Westerwald und des "Teilplan Windenergie"
.
Das Gebiet auf der Hilgerter "Höhe", auf der die beiden großen, ca. 180 m.* hohen Windenergieanlagen errichtet werden sollen, ist im Regionalen Raumordnungsplan (Teilplan Windenergienutzung - Entwurf der Plankarte vom 9.12. 03 ) nicht als Vorranggebiet und auch nicht als Vorbehaltsgebiet für Winderegieanlagen benannt. Als Ziel 2, im Teilplan Windenergienutzung (Entwurf 9. Dezember 2003) wird genannt, dass "außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltgebiete die Errichtung von raumbedeutsamen WEA´n nicht zulässig" sind. Dieses Gebiet ( s. Karte unten) gehört zudem noch zu den Bereichen "mit besonderen Schutz- und Nutzfunktionen"!
Nach dem derzeitig geltenden Raumordnungsplan Mittelrhein- Westerwald sind unter 2.2.3 "Flächen von der Bebauung freizuhalten die sich [...] auf die Umweltqualität ungünstig auswirken" würden. "In dichter besiedelten Gebieten", so heißt es weiter, "werden regionale Grünzüge als Freiräume ausgewiesen" , diese sollten ähnlich wie Grün- und Freiflächen durch Bebauung "nicht zerschnitten" werden.
Ausschnitt aus dem "Regionaler Raumordnungsplan - Gesamtkarte" Planungsgemeinschaft Mittelrhein- Westerwald, Blatt Nord. Die Hilgerter "Höhe" mit den geplanten beiden Windenergieanlagen ist besonders gekennzeichnet durch "Bereiche und Gebiete mit besonderen Schutz- und Nutzfunktionen" (die beiden vorgesehenen Standorte ) Abstand zur Wohnbebauung in Hilgert und Baumbach beträgt ca. 500 Meter. Die beiden Anlagen sind 400 Meter voneinander entfernt.
"Regionale Grünzüge" haben eine ökologische Ausgleichsfunktion in den Verdichtungsräumen und deren Randzonen (5.3.2). Zu etlichen Punkten, die hierzu auf S. 72 im Textband des Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein - Westerwald (1988) aufgeführt sind, sei besonders hervorgehoben, dass es eine Aufgabe raumordnerischen Planung ist eine "prägende Landschaftsstruktur zu sichern und schaffen". Hier wird ausdrücklich der Siedlungsbereich Höhr- Grenzhausen und Ransbach- Baumbach genannt (S.73) . Im "Entwurf für die Anhörung und öffentliche Auslegung - Teilplan Winderegienutzung" vom 9.12.03, wird zwar Wald nicht mehr als "ausschließendes Kriterium" betrachtet, aber Gebiete die "zu unzumutbaren Konflikten" führen würden (S.5). Diese werden mit großer Wahrscheinlich akustische und optische Reize sein, auch im Sinne einer "optischen Bedrängung", die schon allein durch die Größe der beiden Windenergieanlagen gegeben ist. Der auf S.6 genannte Begriff "technogene Überprägung" greift insofern, dass das jetzige Landschaftsbild, welches schon durch Schornsteine und Sendemasten, Autobahnen, Tongruben und Schnellbahn durch den Bau der beiden WEA´n eine "technische Überformung" erfahren würde und zusammen mit dem unter 4.1.1 (S.7) genannten Aspekt der "Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes" eine wesentliche Minderung der Lebensqualität in diesem Raum bedeuten würde. Es treffen ansonsten alle übrigen Punkte zu, die unter 4.1.1 aufgeführt sind zu.
Ansicht über Ransbach - Baumbach in südwestlicher Richtung auf die Hilgerter "Höhe". Als Höhenmaß für die ca. 180 m. hohen Windenergieanlagen diente die 58 m. breite, weithin sichtbare Waldschneise in direkter Nähe der geplanten WEA´s.
Hier stellen die beiden 180 Meter hohen WEA´n, die zwischen zwei Ortschaften, die nur 1000 Meter voneinander entfernt sind, "Fremdkörper" dar, die nicht nur einen "negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild" sondern auf die Lebens- und Wohnqualität von mehreren tausend Personen. Es ist davon auszugehen, dass Emissionen für die Nachbarschaft ausgehen, im Sinne einer "unzumutbaren Belästigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens", daraus ergeben sich auch "aufgrund [dieser] physischen Auswirkungen Vermögenseinbußen. [S.4 unter 2.3.].
Mit dieser Standortwahl von zwei mächtigen WKA´n in einer dicht besiedelten Region, findet ein "Verbrauch von Landschaft und anderen natürlichen Ressourcen" statt, die in Anbetracht der Fortentwicklung der erneuerbaren Energien nach unserer Meinung über das wirtschaftlich notwendige Maß hinausgehen. Hier steht Landschafts- und Umweltschutz im krassen Gegensatz zu einer (noch fragwürdigen) Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen. Bei allen "Nutzungsansprüchen an den Raum" so heißt es unter "1.Allgemeine Planungsziele" im Regionalen Raumordnungsplan, sollen "in allen Teilräumen der Region, gleichwertige Lebensbedingungen gesichert und soweit notwendig, geschaffen werden...". Sollten an diesem Standort WEA´n in diesen Dimensionen gebaut werden, so entsteht ein "Ungleichgewicht zwischen Teilräumen der Region". Dies zu verhindern gehört jedoch zu den grundlegenden Zielen der Planungsgemeinschaft im Raumordnungsplan Mittelrein - Westerwald. (kls/wk/er)
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* Hinweis: In dem neuen Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes sind folgende veränderte Kriterien berücksichtigt worden: 1000 Meter Abstand zu Wohngebieten (bisher 500 Meter), dies gilt jedoch nur für sog. "Windfarmen" mit mehr als zwei Anlagen, die Größe bzw. Höhe einer Anlage wurde nicht thematisiert - Regionale Grünzonen und Erholungspläne werden als Ausschlussflächen ausgewiesen. Es ist anzunehmen, dass wie beim Regionalen Raumordnungsplanentwurf vom 09.12.03 es wieder zur Öffentlichkeitsbeteiligung kommen wird, die Pläne also in den Dienststellen verschiedener Behörden der betroffenen Regionen zur Einsicht ausgelegt werden. Hierzu entscheiden die Regionalvertreter der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord am 22.09.04 .
Quellen: Regionaler Raumordnungsplan - Mittelrhein- Westerwald - Textband; Regionaler Raumordnungsplan; Gesamtkarte Blatt Nord.; Regionaler Raumordnungsplan - Teilplan Windenergienutzung (Entwurf für die Anhörung und die öffentliche Auslegung, 9. Dezember 2003, dazu die Plankarte.
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03.11.2024